Orient Fresh Markt

Frankfurter Straße 138

63263 Neu-Isenbuurg

Verstoß festgestellt am 28.02.2025

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

1.) Betriebsstätte allgemein
• Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen (Schädlingsmonitoring) fehlte.
• Es wurden keine Proben für die mikrobiologische Überprüfung der Reinigung und Desinfektion entnommen.
• Es wurden keine Proben für die mikrobiologische Überprüfung der Verarbeitungsbereiche und der Ausrüstungsgegenstände auf Listeria monocytogenes entnommen.
• Für das Personal stand keine ausreichende Umkleidemöglichkeit zur Verfügung. Umkleideschränke mit einer schwarz/weiß Trennung.
• Für die Lagerung der Schutzkleidung fehlte eine hygienische Aufbewahrungsmöglichkeit (z. B. Schränke, Spinde).

2.) Verkaufsbereich
• Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, u.a. waren Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) auf den Verkaufsregalen, zwischen/neben den zum Verkauf vorrätig gehaltenen vorverpackten Lebensmittel, u.a. Nudeln, Reis, Bulgur, Mais und dem Fußboden vorzufinden.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzbelägen verunreinigt.
• Es wurden unverpackte Lebensmittel (Gözleme) in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren.
• Der SB-Kühlschrank war im Bereich des Verdampfers und der Rückwand stellenweise mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.
• Es wurden teilweise vorverpackte Lebensmittel, u.a. Getränkedosen ohne deutsche Kennzeichnung in den Verkehr gebracht.

3.) Obst- und Gemüseabteilung
• Es wurde Obst und/oder Gemüse angeboten, für das die Herkunft (Ursprungsland) in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung nicht angegeben war.

4.) Kühlzelle
• Der Verdampfer war stellenweise im Bereich der Schutzgitter schimmelähnlich verunreinigt.
• Der Verdampfer war stark vereist.

5.) Vorbereitungsbereich
• Es wurde Straßenkleidung (Jacken) offen im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, aufbewahrt.
• Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verschlissen/beschädigt.

6.) Fleisch-/ Fisch-Servicetheke
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
• Es wurden Innereien von Huftieren (Kalbsleber), deren Innentemperatur + 3 °C überschritten hatte, vorrätig gehalten (gemessene Produktkerntemperatur: + 4,1 °C)
• Der Messerblock war verunreinigt.
• Es wurde frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten.

Die Mängel waren am 06.03.2025 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion größtenteils beseitigt worden. Eine Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunternehmen wird durchgeführt.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus der Küche vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle im Betrieb verarbeiteten und hergestellten, sowie in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen (u.a.: Nudeln, Reis, verschiedene Fleischzubereitungen)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004; § 3Abs. 2 Nr. 5 GFlFleischV i. V. m. Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 543/2008

Veröffentlichungsdatum: 27.03.2025

Offenbach

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63128 Dietzenbach