Traumkuh

Limescorso 8

60439 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 13.02.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet.

Showküche: Die Unterbaukühlung, unter der Grillplatte, war innen stark schimmelähnlich verschmutzt. In dieser Kühlung wurden offene Lebensmittel (u. a. Geflügel und Hackfleisch) gelagert. Die Außenseiten der Unterbaukühlung waren verunreinigt. Das äußere Lüftungsgitter der Unterbaukühlung war stark verfettet. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (frisches Hähnchenbrustfilet +12,3°C, Mariniertes Hähnchenbrustfilet +11,9°C, Soße mit Mayonnaise +20,9°C, Sour Cream +12,4°C). Es wurden Mängel in der Warenpflege festgestellt. Es wurden private Gegenstände (Tasche, Getränke, Zigaretten) im Hygienebereich aufbewahrt. Der Bereich unter der Waschvorrichtung für Lebensmittel war stark verunreinigt und stellenweise mit schimmelähnlichen Belägen behaftet. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt, insbesondere in den Bereichen der Fugen. Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Rinderfett) in Beuteln in der Tiefkühltruhe aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Das Warmhaltebecken für die Pommes war unter dem Gitterrost verschmutzt. Die Unterseiten des Überbaus der Arbeitsfläche waren verschmutzt. Der Durchlauftoaster war innen stark verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter (GN-Behälter mit Pommes) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.

Spülküche: Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens war verstopft. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war stark verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Spülarme in der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Das Schneidebrett war verunreinigt. Die Kassettendecke war verunreinigt.

Kühlraum: Im Kühlraum wurden Mängel in der Warenpflege festgestellt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.

Ehem. Kühlraum/Lager: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Personaltoilette: Die Silikonfuge am Handwaschbecken war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt.

Bei der zweiten Nachkontrolle am 25.03.2025 waren die hygienischen Mängel vollständig behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 26.03.2025

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