Soul Tikka GmbH & Co. KG

Neugasse 24

65183 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 20.02.2025

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Spülbereich: Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Schwammtuch verwendet. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und muffig riechender Edelstahltopfreiniger verwendet.

Lager: Der Raum war so stark mit Mäusekot verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Regale waren mit Mäusekot verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurden Lebensmittel unter ekelerregenden Umständen gelagert. Getränkekisten, Lebensmittel in Dosen wie bspw. Mintsoßen und andere Zutaten wurden in kotverschmutzten Regalen und Kellern bei einem erheblichen Fäkalgeruch gelagert.

Küche: Mehrere Steckdosen waren beschädigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war beschädigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Das Schutzgitter des Ventilators im Kühltisch war verunreinigt. Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren verunreinigt. Der Pizzaofen war innen stark angerostet. Die Decke war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war beschädigt. Für das Händetrocknen wurde ein verunreinigtes Textiltuch anstelle von Einmalhandtüchern verwendet. Eine hygienische Händetrocknung war daher nicht möglich. Es fehlte ein Handwaschbecken. Das einst vorhandene Becken vor der Doppelspüle wurde demontiert und der Abfluss verblieb unverschlossen in der Wand. Das Fenster war nicht so beschaffen, dass Schmutzansammlungen vermieden wurden. Eine Gummilippe hatte sich vom Fenster gelöst und war fettig verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Gewürze) in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt, da sie in einem Bereich gelagert wurden, der mit Mäusekot verunreinigt war. Das Schneidebrett wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (auf dem Fußboden stehend), so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Es wurden Soßen in offenen Gastro Norm Behältern unmittelbar neben einem verschmutzten Putzlappen und einem offenen Mülleimer gelagert.

Theke/Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens war stark mit Mäusekot und ausgelaufenen Getränkeresten verunreinigt. Das Lüftungsgitter des Getränkekühltresens war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Türdichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt.

Die Mängel waren am 25.02.2025 weitestgehend behoben.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 4, Kap. II Nr. 1 und 1d, Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. § 3 LMHV sowie § 12 LFGB.

Veröffentlichungsdatum: 25.03.2025

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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65187 Wiesbaden