Deniz Markt

Gartenstraße 12

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 21.02.2025

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

1.) Betriebsstätte allgemein
• Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
• Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen (Schädlingsmonitoring) fehlte.
• Der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan fehlte.
• Es wurden keine regelmäßigen Kontrollen der Kühltemperaturen durchgeführt. Arbeitsanweisungen und/oder Listen zur Gewährleistung der Temperaturkontrollerfordernisse für Lebensmittel sowie zur Aufrechterhaltung der Kühlkette waren nicht vorhanden.
• Es wurden Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz noch ein gültiges Gesundheitszeugnis einsehbar war.
• Die Betriebsleitung kam der Verpflichtung, sicherzustellen, dass das Personal bezüglich der Lebensmittelsicherheitskultur angemessen geschult wird, nicht nach.
• Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnten keine aktuellen Untersuchungsergebnisse anhand der mikrobiologischen Kriterien für selbst hergestelltes Hackfleisch, das zum Rohverzehr bestimmt war, vorgelegt werden.

2.) Verkaufsbereich
• Auf den Verkaufsregalen sowie neben und au den zum Verkauf vorrätig gehaltenen vorverpackten Lebensmitteln wie Nudeln, Reis und Bulgur sowie auf dem Fußboden wurden Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und- urin) festgestellt. Zudem wiesen mehrere vorverpackte Lebensmittel, darunter Bulgur und Reis, Fraßspuren von Mäusen auf.
• Die Verkaufsregale waren an mehreren Stellen mit Mäusespuren sowie Kot- und Urinresten verunreinigt.
• Es wurden unverpackte Lebensmittel (Frittierte Teigtaschen) in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren.
• Es wurden kühlpflichtige vorverpackte Lebensmittel (Rohschinken vom Rindernacken, Käse in Salzlake) außerhalb der Kühlung zum Verkauf vorrätig gehalten, bei denen die vom Hersteller auf der auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzablagerungen und Schadnagerausscheidungen, wie Mäusekot und Mäuseurin, verunreinigt.
• Die SB-Tiefkühltruhen waren stark vereist und wiesen an einigen Stellen ältere Schmutzablagerungen auf.

3.) Fleischtheke mit Vorbereitung
• Am Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Der Spender für Einmalhandtücher war leer.
• Die Aufschnittmaschine war mit alten bräunlich, schmierigen Belägen stark verunreinigt.
• Der Fleischwolf war verunreinigt.
• Die Kühltheke war insbesondere in den Innenflächen, durch ältere Fleisch- und Blutreste, schmierige und stellenweise schimmelähnliche Beläge erheblich verunreinigt.
• Es wurde frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten.
• An Geräten bzw. Maschinen (Fleischkühlschrank) war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.
• Die Silikonfugen der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen und Handwaschbecken waren stellenweise verunreinigt.
• Der Verdampfer des Fleischkühlschranks war mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.
• Es wurde Fleisch (Rindfleisch/Lammfleisch) teilweise direkt auf Kartonagen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel war nicht auszuschließen.
• Der Hackblock war uneben und wies stellenweise tiefe Einkerbungen auf, wodurch die Oberfläche nicht glatt und leicht zu reinigen war.

4.) Obst- und Gemüseabteilung im Verkaufsbereich
• Es wurde Obst und/oder Gemüse angeboten, für das die Herkunft (Ursprungsland) in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung nicht angegeben war.
• Die Obst- und Gemüseregale waren teilweise stark angerostet.
• Es wurden verdorbene (Stangenbohnen) und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel zum Verkauf vorrätig gehalten.

5.) Anlieferungsbereich
• Die Außentür (Treppenhaus) schloss nicht vollständig bündig mit dem Fußboden ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde.
• Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt.
• Die Tür (Anlieferungstür) war nicht geschlossen, sodass dem Eindringen von Schädlingen (Mäusen) nicht vorgebeugt wurde.

6.) Getränkelager
• Der Fußboden war verunreinigt.
• Es wurden Lebensmittel (Brot) mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt.

7.) Kühlraum
• Das Türblatt war mit älteren, schmierigen Belägen verunreinigt.
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Der Verdampfer war stark mit Staubablagerungen verschmutzt.
• Die Wände waren teilweise mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.
• Die Einrichtungsgegenstände (Regale) waren verunreinigt und stellenweise angerostet.

8.) Abfallsammelplatz
• Es wurden Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin), Mäusespuren sowie tote Mäuse vorgefunden.
• Der Abfallsammelplatz war nicht so konzipiert und geführt, dass dieser sauber und frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden konnte.

9.) Lagerraum UG
• Es wurden im erheblichen Umfang Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und -urin) auf dem Fußboden sowie auf den Regalen, Fraßspuren an vorverpackten Lebensmitteln, Kartonagen und der Isolierung der Versorgungsleitungen festgestellt.
• Der Fußboden war stark mit älteren Schmutzbelägen verunreinigt.

10.) Personaltoilette
• Am Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr sowie Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).
• Obwohl mit Lebensmitteln umgegangen wurde, war die angrenzende Toilette unmittelbar zugänglich, ein entlüftbarer Vorraum fehlte.

Die Mängel waren am 25.02.2025 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion größtenteils beseitigt worden. Eine Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunternehmen wird durchgeführt.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus der Küche vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle in Ihrem Betrieb verarbeiteten und hergestellten, sowie in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen (u.a.: Nudeln, Reis, Teigtaschen, Rohschinken, frisches Rind-, Lamm- und Geflügelfleisch, Obst und Gemüse)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004; § 3 Abs. 2 Nr. 5 GFlFleischV i. V. m. Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 543/2008; § 12 LFGB i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002

Veröffentlichungsdatum: 24.03.2025

Offenbach

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