Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Die Kontrolle fand aufgrund einer Verbraucherbeschwerde statt.
Vorbereitung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Kanister mit Spülmittel/Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Einrichtung war verunreinigt (Oberflächen, Unterbauten etc.). Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft (Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich). Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Kühltisch: Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (Salat). Kühltisch: Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (es wurde Ingwer vorgefunden, dieser war stak verschimmelt). Die Dichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt.
Vorbereitung/Wasserpfeifen: Im Raum befanden sich verschmutzte Transportpaletten aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Ordnung und Struktur war mangelhaft. Die Einrichtung war verunreinigt (Oberflächen; Unterbauten etc.). Die Wände waren verunreinigt. Das Türblatt war verunreinigt. Die Wasserpfeifen wurden auf dem verschmutzten Fußboden gelagert. Die Doppelspüle/Handwaschbecken war verunreinigt. Am Handwaschbecken (Doppelspüle) fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Fugen der Wandfliesen waren verunreinigt (Bereich Doppelspüle/Handwaschbecken). Die Ablagematte für die Shishaköpfe war verunreinigt.
Theke / Tresen: Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Das Handwaschbecken war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Theken-Einrichtung war verunreinigt.
Personaltoilette: Die Personaltoilette wurde als Lagerraum genutzt. Die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004
Bemerkung: Bei der Nachkontrolle am 21.02.2025 waren die Mängel vollständig behoben.