Betriebsstätte (allgemein): Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel und ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen, insbesondere in der Spülküche und in der Fleischvorbereitung, festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der festgestellten Mängel wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebseinrichtungen angeordnet.
Theke: Die Tassenablage/Gitter der Kaffeemaschine war verunreinigt und die Tassenränder hatten unmittelbaren Kontakt zur der verunreinigten Fläche. Mehrere Einrichtungsgegenstände (Unterbau des Kühlmotors, Unterschrank, Eiswürfelbecken, Abtropfmulden, Spülbecken, Spülbürste) sowie der Fußboden unter den Einrichtungen waren stark verunreinigt. Sämtliche Kühltische waren innen, an den Türen und an den Dichtungen teilweise sehr stark verschmutzt. Der Innenraum und der Türrandbereich der Gläserspülmaschine war stark verschmutzt und verkalkt. Der Samowar (Wasserbehälter) war innen sehr stark verkalkt und verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden: Der Standmixer war mit Schwarzschimmel und mit einem roten Pilz belegt sowie stark mit alten Anhaftungen verschmutzt. Der Mixer war zum Zeitpunkt der Kontrolle in diesem ekelerregenden Zustand in Benutzung. Der anwesende Mitarbeiter hatte keine Kenntnis darüber, dass der Mixer für Reinigungszwecke in Einzelteile (Behälter, Messer, Dichtung) zerlegt werden kann.
Pizzaküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Verunreinigungen durch Mäusekot und -urin). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren mehrere Einrichtungsgegenstände (Kühlung, Untergestelle), die Decke, der Pizzaschieber, die Dichtungen und Türen mehrerer Kühleinrichtungen sowie teilweise die Wände und Sockel. Das Teigknetergehäuse war insbesondere im Bereich zwischen Kopf und Kessel und am Schutzgitter stark altverschmutzt.
Spülküche: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Am Becken fehlten Spender für Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Verunreinigt waren die Gemüseschneidemaschine und teilweise das gereinigte Geschirr. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine, das Türblatt der Schiebetür sowie der Abdeckrost und der Schmutzkorb des Bodenabflusses waren stark verunreinigt. Sämtliche Einrichtungsgegenstände (Aschebehälter, Untergestelle, Geschirrregal) waren sehr stark verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Eine Spülschürze war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verschmutzt, nass und mit einem schmierigen Belag verunreinigt.
Showküche: Mehrere Einrichtungsgegenstände (Grillbereich, Motorbereich des Kühltisches, Innenbereich des Kühltisches) und die Ver-/Entsorgungsleitungen waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere unter der Ausgabetheke verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt: Der verzehrfertige Salat befand sich ohne Umhüllung in einer stark verschmutzten und schimmelartig verunreinigten Kühleinrichtung. Außerdem wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen: Die Temperaturen der Salate und Soßen in den Kühleinrichtungen betrugen + 11°C und 12°C. Die Temperatur des marinierten Geflügelfleisches betrug + 11,4°C und die der Joghurtsoße + 14,8°C. Es wurden weiterhin erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen; die Temperatur des gekochten Reises betrug + 45,7°C.
Vorbereitung Fleisch: Mehrere Einrichtungen und Ausrüstungen (Untergestell Backofen, Transportwagen, Arbeitstisch ‚Zerlegung‘) und die Kassettendecke waren verunreinigt. Die Knochenbandsäge war verunreinigt und wurde nach Benutzung am Vortag nicht gereinigt. Die Eiswürfelmaschine war innen mit einem Biofilm belegt; die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.
Tief-/Kühlung Fleisch: Es wurden unverpackte Lebensmittel (vorgeschnittenes rohes Fleisch sowie rohe Fleischspieße) unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden zudem tiefgefrorene Lebensmittel (rohes Fleisch) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.
Personaltoilette: Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 30.01.2025 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben.