Bäckerei Huck / Produktion

Max-Holder-Straße 20

60437 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 04.02.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet.

Gesamtbetrieb – Produktion: Der Produktionsraum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Diverse Oberflächen und Maschinen waren stark altverschmutzt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Mehrere Stikkenwagen war stellenweise stark mit schwarz verkrusteten Rückständen verunreinigt. Der Behälter zur Aufbewahrung von Crusheis war verunreinigt. Die Oberfläche war stellenweise beschädigten/Oberfläche löste sich stellenweise ab. Diverse Gärkörbe waren beschädigt. Der Händetrockner war beschädigt und verunreinigt.

Kühlraum – Lager: Der Fußboden war verunreinigt.

Lagerraum 1: Das Scherbeneis in der Scherbeneismaschine ist aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Die Scherbeneismaschine war im Innenbereich verunreinigt.

Lagerraum 2: Diverse Transportpaletten aus Kunststoff waren verunreinigt.

Kühlraum A: Die Beleuchtung war schimmelartig verunreinigt. Der Fußboden war mit alten angetrockneten Rückständen verunreinigt.

Tiefkühlraum B: Der Fußboden war verunreinigt.

Konditorraum: Der Konditorraum war wiederholt so stark altverschmutzt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft und unhygienisch (Arbeitsgeräte wurde unsachgemäß und unhygienisch aufbewahrt; Tortenringe wurden in einer verunreinigten Kiste auf dem Fußboden gelagert).

Spülküche: Diverse Oberflächen in der Spülküche waren wiederholt so stark schimmelartig verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Innenoberfläche der Spülmaschinentür war mit alten Rückständen verunreinigt.

Backbereich – Backöfen: Diverse Oberflächen der Stikkenbacköfen waren verunreinigt.

Personaltoilette Produktion: Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt.

Umkleideraum: Diverse Arbeitsschuhe befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand und sie wurden auf den Spinden abgestellt.

Bei der Nachkontrolle am 07.02.2025 waren die Mängel größtenteils behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 07.03.2025

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