1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde Schadnagerkot festgestellt.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, in diesem Fall die Milchshakemaschine, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten. Die Milchshakemaschine war am linken unteren Bereich schimmelähnlich verunreinigt.
Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
Mängebeseitigung festgestellt am 15.01.2025