Es wurde im Rahmen einer Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung festgestellt, dass eine Probe der Gewürzmischung „Shish Tawuk“ bei der Untersuchung des Hessischen Landeslabors mikrobiologisch beanstandet wurde. Es wurde festgestellt, dass der Warnwert der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) erreicht wurde. Die Überschreitung des Warnwertes verdeutlicht, dass bei der Herstellung und/oder im Umgang mit dem Produkt erhebliche Hygienemängel vorlagen. Außerdem wurde eine Auffälligkeit bei der Kennzeichnung des Produkts festgestellt.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches