1. Verschiedene Boden- und Wandfließen in der Backstube, Abfallraum direkt neben der Backstube und Mehllager waren mit schwarzen – schimmelartigen Ablagerungen verschmutzt.
2. Verschiedene Silikon- und Fliesenfugen hinter der Fleisch- und Fischtheke sowie im Geflügel – Kühlraum waren mit schwarzen – schimmelartigen Ablagerungen verschmutzt.
3. In der Backstube befanden sich lösende und abfallende Gipskartonplatten und Deckenputz über Bereichen, in denen mit Lebensmitteln gearbeitet wird.
(Backofen und Gärraum)
4. Auf dem Verdampfer / Klimagerät in der Gärkammer befanden sich eine dickere Schicht mit bräunlich – schmierigen Ablagerungen.
5. Die Spülmaschine ist an den Rändern innen und außen mit schimmelähnlich – gelb – rötlichen Ablagerungen verschmutzt.
6. Das Elektrokabel des Kühlaggregates im Zerlegekühlraum ist punktartig versport.
7. Der Innenboden und die Lüfter der Kühltheke im Fleischbereich war unter den Einlageblechen mit älteren Lebensmittelresten sowie schwarzen – schimmelartigen Ablagerungen und zum Teil mit einem feuchten Biofilm verunreinigt.
8. Wiederholt befand sich der Fisch in der Theke in Transport – Styroporkisten. Diese wurden zum Teil ohne weitere Kühlung in der Theke gelagert oder der Fisch befand sich in Kisten mit Schmelzwasserkontakt bzw. befand sich im nicht ablaufenden Schmelzwasser.
9. Verschiedene Brotdielen in der Backstube waren mit schwarzen Punkten versport
Ein Teil der Mängel war bei einer Nachkontrolle am 30.01.2025 beseitigt.
Zu 1 bis 7: §12 LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) i. V. m. §59 Abs. 1 Nr. 9 i. V. m. §60 Abs. 1 Nr. 1 des LFGB
Zu 8 und 9: §2; 3 LMHV (Lebensmittelhygiene-Verordnung) i. V. m. § 10 Nr. 1 der LMHV i. V. m. § 60 Abs. 2 Nr. 26a des LFGB