Pattaya Restaurant

Sömmerringstraße 4

60322 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 16.01.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke: Die Eiswürfelmaschine war (zum Teil schimmelähnlich) verunreinigt. Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises, kann nicht sicher ausgeschlossen werden. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde.

Küche: Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Geflügelfleisch)bei einer nicht angemessenen Temperatur (+9,4°C, +8,3°C, +10,4°C) vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Die Silikonfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Der Abdeckrost und der Schmutzkorb des Bodenabflusses waren verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Das Regal war verunreinigt/verfettet. Mehrere Gastronorm-Behälterdeckel waren beschädigt. Die Fugen der Wandfliesen waren verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Die Kochfelder des Wokherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Der Gasherd war verunreinigt. Die Ablage unter den Wokherden war extrem stark verschmutzt. Das Fenster war verunreinigt. Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Der Kühltisch war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt. Die Beleuchtung war durch Insekten verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Ananas) in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet war. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Es waren einige Messer beschädigt.

Kühlraum: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert (Karotten im Eimer), die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Das Regal war verunreinigt. Das Kondenswasser des Kühlaggregates wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Soßen) nicht abgedeckt gelagert. Der Fußboden war verunreinigt.

Personaltoilette: Es fehlte ein Handwaschbecken.

Zwischenraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurden Lebensmittel ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende Angabe des Datums des Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben. Der Getränkekühlschrank war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt.

Lager (rechts): Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel gelagert werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Lager (links): Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittelbedarfsgegenstände gelagert werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände (u. a. Bett, Schuhe, Pflanzen) aufbewahrt.

Lager (Außenbereich): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Kühlraum (Außenbereich): Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt.

Entsorgung (Außenbereich): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Lager UG: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (tote Maus).

Personaltoilette UG: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (tote Maus). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender).

Bei der Nachkontrolle am 17.01.2025 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 20.02.2025

Frankfurt a.M. (Stadt)

Stadt Frankfurt am Main - Der Oberbürgermeister

Stadtverwaltung

Kleyerstr. 86

60326 Frankfurt am Main