Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde den Betreibern das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde im Thekenunterschrank, auf dem Fußboden und hinter der Gläserspülmaschine festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Türdichtung des Getränkekühltresens, die Kühlschubladen des Getränkekühltresens und mehrere Einrichtungsgegenstände (u.a. die Getränkekühlung von außen und der Unterbau der Gläserspülmaschine). Der Eiscrasher war von außen und innen verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Unterbau des Handwaschbeckens war stark mit losen Verschmutzungen verunreinigt und verstaubt. Stark verunreinigt war der Innenbereich des Gläserspülgerätes und sehr stark verschmutzt war der Innenraum des Getränkekühltresens.
Küche: Verunreinigt waren der Tischdosenöffner und die Silikonfuge des Fußbodenrandes, der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen großflächig verschmutzt. Die Fugen des Fußbodens waren großflächig verunreinigt und teilweise mit einem Biofilm belegt. Sämtliches Geschirr, insbesondere Kochtöpfe und Bratpfannen, war von innen und außen verunreinigt. Die schmutzigen Pfannen wurden zudem ineinander gestapelt. Die Kochfeldgitter und die Gasbrenner des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Ver-/Entsorgungsleitungen sowie mehrere Einrichtungsgegenstände und Ausrüstungen waren stark verunreinigt (z. B. Untergestelle, Spültisch, Wandlüfter, Fritteusen, Oberseiten der Hängeschränke, Regale, Hitzeschutz des Gasherdes, Arbeitstische, Wärmelampe, Mikrowelle innen). Das Schneidebrett war stark verschmutzt sowie schimmelähnlich verunreinigt, zum Zeitpunkt der Kontrolle war es in Benutzung. Zudem wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert: Eine Pilzsoße – unabgedeckt in der Pfanne - befand sich außerhalb der Kühlung und war bereits angetrocknet. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination des Lebensmittels war nicht auszuschließen. Im Kühlschrank wurden außerdem Lebensmittel (unabgedeckter Blattsalat) in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden: Die Einlegegitter im Kühlschrank waren schimmelartig verunreinigt und mit alten Anhaftungen verkrustet und unter diesen Gittern befand sich der unabgedeckte küchenfertige Salat. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung war nicht auszuschließen. Weiterhin wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur (max. + 2°C) überschritten wurde (Lachsfilet gemessen bei + 4,5°C).
Keller allgemein: Der Fußboden war großflächig verschmutzt und mehrere Türen waren im Griffbereich verunreinigt.
Getränkekeller: Die Eiswürfelmaschine war innen stark verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.
Bierkühlraum Keller: Sämtliche Ausrüstungen der Schankanlage waren stark verunreinigt und mit Schimmel belegt (Einschlagöffnungen, alle Kegverschlüsse der Mehrwegfässer, Phyton, Getränkeleitungen). Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung und Kontamination der Biergetränke war nicht auszuschließen.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 16.01.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.