Ratsstuben – Bürgerhaus Bischofsheim

Dörnigheimer Weg 21

63477 Maintal

Verstoß festgestellt am 30.12.2024

Es wurden in verschiedenen Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren brennende Zigaretten in der Küche vorzufinden und mehrere unverpackte Schweinerücken an schmutzigen Metallhaken an einem, augenscheinlich mit Schimmelsporen und trockenen Anhaftungen verunreinigten, Metallgehänge aufgehängt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Küche:
Der Kühltisch, in dem u.a. unverpackte Lebensmittel wie Fleischteile vom Schwein, Rind und Geflügel, gewürztes Hackfleisch, Schinken- und Käsescheiben, aufgeschlagenes Ei, Paprikasauce sowie geriebener und geschnittener Schafskäse aufbewahrt wurden, befand sich in einem schlechten Hygienezustand. U.a. wurde Folgendes Festgestellt:
a. In der Untertischkühlung waren zum Teil die Laufschienen der Schubladen, Teile der Innenwände und der Einlegeroste augenscheinlich mit Schimmelsporen verunreinigt.
b. Zumindest an einem der Einlegeroste war Beschichtung gerissen bzw. beschädigt.

Kühlhaus:
An einem, augenscheinlich mit Schimmelsporen und trockenen Anhaftungen verunreinigten, Metallgehänge wurden mehrere unverpackte Schweinerücken unmittelbar an den schmutzigen Metallhaken aufgehängt.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt

Küche:
Rechts neben dem Kühltisch befand sich ein hölzerner Hackklotz, dessen Arbeitsfläche mit trockenen Flecken verunreinigt war.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Küche:
Beim Betreten der Küche lag auf einer Arbeitsfläche, direkt neben einem Handspalter mit defektem Kunststoffgriff, eine brennende Zigarette. Des Weiteren wurden in den Bereichen des Handwaschbeckens und des Kellerabgangs benutzte Aschenbecher vorgefunden.

Kühlhaus:
Im Kühlraum wurden in offenen Behältern u.a. verschiedene Soßen, Obstkonserven, unverpackte Fleischteile und geschälte, gekochte Kartoffeln unsachgemäß zusammen mit diversen Kartonagen und unverpackten Obst - und Gemüsesteigen aufbewahrt.

Beide Verdampfer waren augenscheinlich in den einsehbaren Innenbereichen des Gehäuses und der Lüftergitter mit Schimmelsporen verunreinigt.

Die Schiebetür im Kühlraum und ein grauer "Rippenschlauch" waren augenscheinlich mit Schimmel versport.

Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittelbehälter unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt.

Lebensmittel, bei denen die Auftauflüssigkeit ein Gesundheitsrisiko darstellt, wurden aufgetaut, ohne dass die Tauflüssigkeit abließen konnte.

In einem GN-Blech wurden Rindfleisch- und Lammstücke unsachgemäß in der Folienpackung zum Auftauen bei Raumtemperatur (19,3°C) abgelegt, ohne dass die Tauflüssigkeit abfließen konnte.

Zu Nr. 1)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Zu Nr. 2)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004

Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 7 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 10.02.2025

Main-Kinzig-Kreis

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