Ban Thai

Leipziger Straße 26

60487 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 07.01.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Die Kontrolle fand aufgrund einer Verbraucherbeschwerde statt.

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (zum Zeitpunkt der Kontrolle lief eine Maus in der Küche und im Lager lag eine tote Maus. Es wurde Mäusekot u. a. in der Einrichtung, auf einer Versorgungsleitung sowie auf einem Kühlmotor vorgefunden). Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Theke: Es wurde ein Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Der Eiswürfelbecken war innen und Rahmen verunreinigt. Das Gläserspülgerät war schimmelähnlich verunreinigt. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Innenraum des Unterbaus von dem Schanktisch war verstaubt und mit Spinnweben verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet war. Die Türdichtung des Getränkekühltresens war verunreinigt. Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet (Kontaminationsgefahr).

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Warenpflege: Erneut wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war (die Lebensmittel wurden nicht gekühlt gelagert und waren vermehrt nicht abgedeckt. Verzehrfertige Speisen wurden am Vortag gekocht und über Nacht ohne Kühlung in der Küche gelagert. Des Weiteren begünstigen die nicht umhüllten/verschlossenen Lebensmittel die Schädlingsproblematik). Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die Wände waren nicht leicht zu reinigen, diese waren mit Silikonresten verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Pilzbelag verunreinigt. Für Spülarbeiten wurde ein verunreinigter und muffig riechender Schwamm verwendet. Das Hackmesser war beschädigt. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für das Tiefgefrieren von Lebensmitteln nicht geeignet waren. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Unterbau weißer Kühlschrank; Versorgungsleitung). Der Türrahmen und die Türschwelle waren verunreinigt. Der Abfall wurde nicht abgedeckt und nicht zu Betriebsende entsorgt (Schädlingsproblematik). Die Dunstabzugsanlage war mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt (Haube, Beleuchtung, Filter, Abzugsrohr). Die gesamte Kochgruppe war sehr stark verfettet und verunreinigt. Kochgruppe: Die Wand, die Unterseiten und seitliche Wände der Einrichtungen und die Versorgungsleitungen waren unter/hinter/neben der Kochgruppe sehr stark verunreinigt und verfettet. Die Fritteusen waren verunreinigt. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln (Rindfleisch 10,9°C, gegartes Geflügelfleisch) wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Mehrere Lebensmittel wurden aufgrund eines artfremden Geruchs (z. B. gekochtes und geschnittenes Geflügelfleisch, Rindfleisch geschnitten) durch die verantwortliche Person unschädlich beseitigt). Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Türdichtungen der Kühltische waren verunreinigt. Die Saladette war am Deckel verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. z. B. lagen vorverpackte Lebensmittel auf offenem Geflügelfleisch und rohen Garnelenspießen. Das Ventilatorschutzgitter des Kühltisches und der gesamte Bereich um den Kühlmotor waren sehr stark verunreinigt und mit Mäusekot belegt.

Lagerbereich / 1.OG: Eiswürfelmaschine: Die Platzierung der Maschinen/Geräte war ungeeignet, hygienisch einwandfreie Arbeitsgänge, eine gute Lebensmittelhygiene, einschließlich des Schutzes gegen Kontaminationen war nicht gewährleistet. Die Eiswürfelmaschine war innen verunreinigt und mit einem rötlichen Belag behaftet. Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet.

Personaltoilette / 1.OG: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Kühlraum Gemüse (Keller - Zugang über Terrasse): Die Regale waren verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert.

Lager/Kühlung (ehemals Imbiss): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Fußboden war verunreinigt. Die Platzierung der Fritteuse war ungeeignet (hygienisch einwandfreie Arbeitsgänge, eine gute Lebensmittelhygiene, einschließlich des Schutzes gegen Kontaminationen war nicht gewährleistet).

Kühlraum (Keller) Zugang über Treppe im vorderen Gastraumbereich: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 09.01.25 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 07.02.2025

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