Am 29. November 2024 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Im Bereich Vorbereitung/Küche wurden lebende Schaben nicht beseitigt oder bekämpft. Die Schaben wurden unter der Fensterbank und im unteren Wandbereich der Tischgrillplatte aufgefunden.
Es wurden zahlreiche Gewürze und Reissäcke ohne Abdeckung offen gelagert. Ein Schutz vor möglichen Kontaminationen durch beispielsweise Fraß oder Ausscheidungen von Schädlingen war nicht gewährleistet.
Aufgrund der unzureichenden hygienischen Bedingungen wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen Lebensmitteln bis zur Herstellung der erforderlichen Voraussetzungen und Abnahme durch meine Behörde in dem betreffenden Bereich untersagt.
Am 02. Dezember 2024 wurde die Untersagung wieder aufgehoben. Die Mängel wurden beseitigt.