Wächtersbacher Pizza Taxi

Industriestr. 27

63607 Wächtersbach

Verstoß festgestellt am 05.12.2024

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene, im Umgang mit Lebensmitteln und hinsichtlich Bezeichnung von Lebensmitteln in der Speisekarte festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde wiederholt Formfleischtruthahnschinken unter irreführender Bezeichnung in den Verkehr gebracht. In der Küche war u. a. das Schneidebrett der Saladette bräunlich verunreinigt. Der Reinigungszustand der Spülmaschine und der Türdichtung der Saladette waren unzureichend.

Es wurde wiederholt Formfleischtruthahnschinken unter irreführender Bezeichnung in den Verkehr gebracht.

Laut der Speisekarte, die in der Kontrolle vorgelegt wurde, soll es sich beim verwendeten Schinken um einen 57 %-Formfleischvorderschinken handeln. Vorgefunden wurde nur ein Formfleischtruthahnschinken aus 85 % Truthahnfleisch. Im Internet gibt es gar keine Kennzeichnung bezüglich des Schinkens.

Ein Schneidebrett, das mit Lebensmitteln in Berührung kommt, war wiederholt nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:
Das helle Schneidebrett der Saladette war stellenweise bräunlich verfärbt.

In der Küche und im Lager war in nachfolgenden Bereichen wiederholt keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Küche:
Auf der Innenseite der Türen der Saladette befand sich eine bläuliche Folie, die sich stellenweise ablöste.

Lagerbereich (Anbau):
Es wurden Lebensmittelbehälter und Säcke auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.

Der Reinigungszustand der Küche war wiederholt in den nachfolgenden Bereichen unzureichend.

Küche:
Der gräuliche Korb der Spülmaschine war mit dunklen Anhaftungen verschmutzt. Des Weiteren waren die Ecken und Kanten der Spülmaschine, insbesondere der Klappe) mit hellen bis rötlichen Belägen verschmutzt.

Die Türdichtungen der Saladette waren mit Schmutzansammlungen verschmutzt.

Zu Nr. 1.)
§ 60 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 20.01.2025

Main-Kinzig-Kreis

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