Am Viadukt UG

Am Viadukt 20

63571 Gelnhausen

Verstoß festgestellt am 28.11.2024

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u. a. im Küchen- und Thekenbereich) wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt. Insbesondere wurde ein Schädlingsbefall (Schadnager) in mehreren Betriebsbereichen festgestellt, somit wurden im Betrieb keine ausreichenden Maßnahmen gegen den vorhandenen Befall mit Schädlingen (Schadnagern) vorgenommen. Die gesamte Betriebsstätte befand sich in keinem hygienisch einwandfreien Zustand, sodass die hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 29.11.2024 waren die Mängel noch nicht vollständig behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:
Auf einer Untertischablage befanden sich in einem leeren Kunststoffkasten, der für Pizzateiglinge vorgesehen war, vier Schadnagerkötel. Außerdem lagen auf runden und eckigen Pizzablechen mehrere Schadnagerkötel.

In einer Schublade, in der sich u.a. verschiedene Messer, eine Fleischgabel sowie ein unsauberer Sparschäler befanden, lag zumindest ein Schadnagerkötel.

Im Nebenraum der Küche wurden die vorrätig gehaltenen Zwiebeln bei der Lagerung nicht ausreichend vor Kontamination geschützt.

Küchennebenraum/Lagerbereich:
In einer Kiste mit Zwiebeln lagen Schadnagerkötel.

In nachfolgenden Betriebsbereichen wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen vorgenommen.

Theke:
Der Fußboden im Thekenbereich war unsauber und insbesondere in den Randbereichen mit Schadnagerkot verunreinigt.

Im Bereich hinter dem Brita-Wasserfilter befand sich eine Klebefalle, auf der drei verendete Mäuse lagen.

Küche:
Im Küchenraum wurden an verschiedenen Stellen Schadnagerkötel vorgefunden.

Im Bereich des Fußbodens wurden rundum in den Randbereichen sowie hinter und unter Einrichtungsgegenständen und Kühlgeräten Schadnagerkötel festgestellt. Besonders in der Ecke unter dem Pizzaofen wurde eine Vielzahl an Schadnagerköteln vorgefunden.

Auf einem Heizkörper lagen schmutzige, weiße Tücher, auf denen sich einzelne Schadnagerkötel befanden.

Auf einer anderen Untertischablage, auf denen sich u.a. Flaschen mit Salatdressing befanden, lagen einzelne Schadnagerkötel.

Auf dem Kistenroller, der sich unter der Teigmaschine befand, wurden mehrere Schadnagerkötel festgestellt.

Auf einer weiteren Untertischablage, auf der Speiseteller abgestellt waren, lagen mehrere Schadnagerkötel.

Küchennebenraum / Lagerbereich:
Auf der Treppe zum Nebenraum sowie an verschiedenen Stellen des Fußbodens im Nebenraum und im Lagerbereich wurden Schadnagerkötel festgestellt.

Auf den verschiedenen Böden eines Metallregals wurden an mehreren Stellen Schadnagerkötel festgestellt, unter anderem unter einem Gitterkasten mit Konserven und neben einer Küchenmaschine.

Personaltoilette:
In den Randbereichen des Fußbodens, auf dem Warmwasserboiler und auf dem Rand eines Toilettenbürstenhalters wurden Schadnagerkötel vorgefunden.

Spulküche:
Im Bereich der Spülküche wurden an verschiedenen Stellen Schadnagerkötel festgestellt, unter anderem an folgenden Stellen:
a) Auf und in den an den Wänden montierten Kabelkanälen wurden mehrere Schadnagerkötel festgestellt.
b) Auf der Fläche, auf der die Spülmaschine stand, befanden sich einzelne Schadnagerkötel.
c) In den Randbereichen des Fußbodens befanden sich mehrere Schadnagerkötel.

Lagerraum:
In einer Raumecke wurden einzelne Schadnagerkötel vorgefunden.

Am Handwaschbecken in der Küche sowie in der Personaltoilette war keine Warmwasserzufuhr vorhanden und das ordnungsgemäße Waschen der Hände war nicht möglich.

Küche:
Das in der Küche befindliche Handwaschbecken befand sich in keinem ordnungsgemäßen
Zustand. Diesbezüglich wurde Folgendes festgestellt:
a) Während der Kontrolle verfügte das Handwaschbecken über keine funktionsfähige Warmwasserversorgung.
b) Im Handwaschbecken wurde eine Wasserflasche abgestellt, so dass dieses Becken nicht uneingeschränkt benutzbar war.
c) Die hygienischen Mittel zum Reinigen und Trocknen der Hände waren nicht in unmittelbarer Nähe zum Handwaschbecken platziert.

Personaltoilette:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle verfügte das Handwaschbecken über keine funktionsfähige Warmwasserversorgung, da der Boiler nicht an die Stromversorgung angeschlossen war bzw. nicht eingesteckt war.

Im Betrieb war an der Vorrichtung zum Reinigen von Arbeitsgeräten und Ausrüstungen keine Warmwasserzufuhr vorhanden, sodass eine einwandfreie Reinigung nicht möglich war.

Theke:
Die Spüleinrichtung der Theke verfügte über keine notwendige Warmwasserversorgung.

Spülküche:
Während der Kontrolle verfügte die Wasserzapfstelle der Spüleinrichtung über keine funktionsfähige Warmwasserversorgung.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 29.11.2024 waren die Mängel noch nicht vollständig behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. II Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 03.01.2025

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