„Pauline im Europagarten“ der Wirtshaus Europagarten GmbH

Pariser Straße 11

60486 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 18.11.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet.

Theke/ Bar: Tiefkühlschrank: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Eiswürfel, TK-Obst) unabgedeckt gelagert. Die Zwischenräume der Thekeneinrichtung waren zum Teil verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Spülball für die Zapfanlage war verunreinigt. Die Auslaufmulde unter dem Abtropfgitter des Getränkekühltresens war verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Das Handwaschbecken war verunreinigt. Mehrere Hundenäpfe wurden im Thekenbereich gelagert. Der Auslauf der Kaffeemaschine war verunreinigt.

Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Ein Gastrobehälter war beschädigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Soßen etc.) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten (z. B. gekochte Soße, gemessene Temperatur + 17.3 °C). Die Kücheneinrichtung war verunreinigt (z. B. Unterbauten; Bain Marie etc.). Die Silikonfuge der Spüle für war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Die Wandfliesen waren mit verfetteten Folie behaftet. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Die Kombidämpfer waren verunreinigt. Kühltisch: Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert (gekochte Haxe). Der Kühltisch war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt. Kühltisch: Es wurde Geflügelfleisch so aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag. Die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt. Auf dem Fußboden wurden großflächig Wasserlachen festgestellt. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut (z. B. Kürbiscremesuppe; Gulasch; Kürbiscremesuppe, gemessene Temperatur + 15.3°C). Die Fritteuse war verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft (Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich (z. B. Schubladen). Mehrere Ausrüstungsgegenstände waren beschädigt.

Spülbereich: Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Die Trennscheibe am Handwaschbecken Spülbecken war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Wasserlachen wurden auf dem Fußboden vorgefunden. Die Geschirrkörbe der Haubenspülmaschine waren beschädigt. Die Haubenspülmaschine war verunreinigt. Der Deckenlüfter war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Die Einrichtung war verunreinigt. Die Transportkiste mit den Reinigungsmitteln für die Haubenspülmaschine war mit Schmutzwasser befüllt und darin schwamm eine Toilettenbürste. Die Wände waren verunreinigt. Die Ordnung und Struktur war mangelhaft. Mehrere Kunststoffbehälter/Transportkisten waren mit Lebensmittelresten verunreinigt und in einer Kiste wurde verunreinigtes Besteck im Schmutzwasser gelagert.

Vorbereitungsbereich/Keller: Der Vorbereitungsbereich war in einem Durchgang zu weiteren Lagerräumen eingerichtet und hatte keine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen. Der Vorbereitungsbereich wurde mit sofortige Wirkung gesperrt. Die Einrichtung war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Kombidämpfer war verunreinigt. Mehrere Gegenstände/Arbeitsgeräte waren verunreinigt. Die Salatschleuder war verunreinigt. Für das Spülbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Das Handwaschbecken war defekt. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung. Die Armatur des Handwaschbeckens war beschädigt und verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt.

Bierkühlung/Keller: Die Armaturen der Getränkeanlage waren großflächig schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerbereich/Keller: Mehrere Gewürzbehälter waren verunreinigt. Mehrere Transportkisten mit gelagertem Geschirr waren verunreinigt. Die Regale waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter (Öl, Zwiebeln) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsgefahr). Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft (Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich). Es wurden Lebensmittel (Gewürze) in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Es wurden Lebensmittel abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen (Zimt gemahlen, mindestens haltbar bis: Oktober 2019; Paprika Edelsüss gemahlen, mindestens haltbar bis: Juni 2024; Backpulver, mindestens haltbar bis: 03/04/21).

Kühlraum rechts/ Keller: Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (gegartes Geflügel). Es wurde Fleisch (Kalbsschnitzel) so aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag.

Tief-/Kühlung/ Keller: Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert (TK-Himbeeren).

Kühlraum links/ Keller: Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Der Rollwagen war verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Verzehrsfertiger Salat wurde mit einem Stofftuch abgedeckt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Personaltoiletten/Keller: Die Türen der Toilettenvorräume und der Personaltoiletten waren nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. WC Damen: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Die Mängel sind vollständig behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 30.12.2024

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