„Am 24. Oktober 2024 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Mikroorganismen und Verunreinigungen ausgesetzt.
In der oberen Küche/Zubereitung waren mehrere Geräte/Maschinen, Regale und Ausrüstungsgegenstände waren massiv verunreinigt. Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren alt verunreinigt. Die Saladette war mit Panzertape beklebt und stellenweise verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine/Crasher an der Theke/Tresen war verunreinigt.
In der unteren Küche Vorbereitung war der Teigkneter verunreinigt. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Lagerraum war für die Herstellung von leicht verderblichen Lebensmitteln nicht geeignet. Die Ordnung und Struktur des Raumes ließ eine ausreichende Lebensmittelhygiene nicht zu. Es fehlte u.a. eine Handwaschbecken für eine ausreichende Händhygiene.
Aufgrund der unzureichenden hygienischen Bedingungen wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von leicht verderblichen selbst hergestellten Lebensmitteln bis zur Herstellung der erforderlichen Voraussetzungen und Abnahme durch meine Behörde untersagt.
Am 25. Oktober 2024 wurde die Untersagung wieder aufgehoben. Am 7. November 2024 waren die Mängel behoben.“