Reformhaus Herrmann GmbH & Co. KG

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 20.11.2024

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

1.) In verschiedenen Betriebsbereichen wie z. B. im Verkaufsbereich und dem Lager wurden Ansammlungen von Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) sowie Lauf-/Schmierspuren und Fraßspuren festgestellt, was auf einen deutlichen Mäusebefall hinweist. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

2.) Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in den Verkehr gebracht, ohne die Allergene und Zusatzstoffe vollständig anzugeben. Ein Hinweis auf eine mündliche Auskunft war nicht vorhanden.

3.) Verkaufsbereich
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) und älteren Schmutzbeläge verunreinigt.
• Die Eingangstür schloss nicht vollständig bündig zwischen den einzelnen Glaselemente ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde.
• Das Obst- und Gemüseregal war verunreinigt und stellenweise angerostet.

4.) Lager
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzablagerungen und Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) verunreinigt.
• Das Kühlaggregat war mit Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) und älteren Schmutzbeläge verunreinigt.
• Mehrere Elektroinstallationen/Versorgungsleitungen waren mit Schmierspuren von Mäusen und älteren Schmutzbeläge verunreinigt.
• Der Kühlschrank war stark verunreinigt.
• Der Tiefkühlschrank war stark vereist.
• Die Reinigungsgeräte waren stark verunreinigt.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle in Ihrem Betrieb verarbeiteten und hergestellten Lebensmittel und Speisen (u.a.: Dauerbackwaren, Brötchen, Brote, Obst und Gemüse)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 20.12.2024

Offenbach

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63128 Dietzenbach