1. Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2. Es wurden vorverpackte (vakuumierte) Lebensmittel ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende produktbezogene Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
3. Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.
4. Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums in Verkehr gebracht.
5. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne die Bezeichnung und Angabe des Einfrierdatums sowie weiterer Pflichtangaben vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht zu bestimmen war.
Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellte Lebensmittel.
Mängelbeseitigung festgestellt am: 13.08.2024