Poke N Burger

Leipziger Straße 36

60487 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 01.11.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Showküche/Theke: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Kabel waren so verlegt, dass eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war (Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden). Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Der Wasserkocher war verunreinigt und verkalkt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot im Unterbaukühlschrank (Rückwand)).

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot im Kühlschrank Kühlmotor, Mäusekot auf Spülmittelkanister, Mäusekot in der Einrichtung und Laufspuren von Mäuse auf den Versorgungsleitungen sowie auf Elektrokabel). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Ver-/Entsorgungsleitungen waren stark verunreinigt. Der Innenraum und der Türrandbereich der Geschirrspülmaschine waren mit einem rötlichen Belag verunreinigt und waren verkalkt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch (Lachs) wurde überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde (kühlpflichtige Lebensmittel, z.B. geöffnete Soßen (Sesamsoße und Teriyakisoße) standen außerhalb der Kühlung). Die Kondenswasserauffangschale des Kühlschrankes und der Bereich um den Kühlmotor waren sehr stark verschmutzt. Der Kühltisch war schimmelähnlich verunreinigt und am Korpus und innen stark verschmutzt. Die Türdichtungen des Kühltisches waren stark schimmelähnlich verunreinigt und mit einem Biofilm belegt. Kochgruppe: Die Arbeitsfläche war unter und hinter den Geräten sehr stark verunreinigt und verfettet (die Wände waren hinter und unter der Einrichtung verschmutzt). Der Heizkörper der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt und verbrannt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett verunreinigt und stark verbrannt. Das Lüftungsgitter des Grills war verunreinigt und der Bereich hinter der Fettauffangschale war stark verfettet und verunreinigt. Mehrere Elektrokabel und -leitungen waren stark verunreinigt.

Treppe/Flur zum UG: Der Bereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Nutzung der Treppe und des Flurs ist erforderlich um in weitere Betriebsräume zu gelangen. Die Treppe und der Kellerflur sind in einen guten hygienischen Zustand zu versetzen. Die Oberfläche der Treppe im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, war aus einem Material, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Die Treppe war sehr stark verschmutzt und ist aufgrund der Oberflächenbeschaffenheit nicht leicht zu reinigen.

Vorbereitungsküche UG: Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Für den Schutzkontaktstecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers des Handwaschbeckens war keine Steckdose vorhanden. Es fehlte die Warmwasserzufuhr. Die Wände waren verunreinigt und hinter dem Geschirrregal mit Kleberesten behaftet. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Der Kühlschrank war verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungenverunreinigt. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (Lachs) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, wurden ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt.

Lager/Umkleide UG: Der Fußboden und die Wände waren verunreinigt. Im Raum in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, befanden sich Transportpaletten aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz.

Bei der zweiten Nachkontrolle am 04.11.2024 waren die Mängel größtenteils behoben. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 05.12.2024

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