‘Der Bäcker Eifler‘

Hasengasse 15

60311 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 25.10.2024

Lager/Spülbereich: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt; Fraßschäden wurden an Eierpackungen festgestellt, daneben befand sich Mäusekot. Auch die Fensterbank war mit Mäusekot verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte und der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens war zudem verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde z. B. Lebensmittelverpackungsmaterial so aufbewahrt, dass es einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt war: In der Ablagefläche für Lebensmittelkontaktmaterialien befand sich Mäusekot am Scharnier neben Brottüten. Auf dem unteren Ofengestell des Ofens wurden außerdem Mäusekot und Urinspuren festgestellt, auf dem oberen Ofengestell wurden ebenfalls Mäusekot und Urinspuren festgestellt und darunter lagerten Brezel. Zudem war das Thekenmobiliar der Verkaufstheke am unteren Bereich, wo auch Backwaren lagerten, durch Ausscheidungen von Schadnagern verunreinigt (Mäusekot und Urinspuren). Der Stikkenwagen war ebenso mit Mäusekot verunreinigt und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. Außerdem war der Milchbehälter des Kaffeevollautomaten verunreinigt; es war ein stechender und käsiger Geruch wahrzunehmen.

Der Betrieb wurde wegen Schadnagerbefall freiwillig bis zur Behebung der hygienischen Mängel geschlossen.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Eine Schädlingsbekämpfung hat noch am Tattag stattgefunden. Der Betrieb hat nach eigenem Ermessen am Abend des 25.10.2024 nach einer Grundreinigung und Desinfektion den Betrieb wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 02.12.2024

Frankfurt a.M. (Stadt)

Stadt Frankfurt am Main - Der Oberbürgermeister

Stadtverwaltung

Kleyerstr. 86

60326 Frankfurt am Main