Der Bäcker Eifler

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 30.10.2024

Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

1.) Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Unter der Thekeneinrichtung der Verkaufstheke wurde ein Mäusekadaver vorgefunden. Zudem wurden in verschiedenen Betriebsbereichen wie z. B. im Bereich der Verkaufstheke und der Vorbereitung, Ansammlungen von Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Der Vorbereitungsbereich und der Bereich der Verkaufstheke waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

2.) Verkaufstheke
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzbelägen und Lebensmittelresten verunreinigt.
• Die Backblechhandschuhe waren verunreinigt.
• Die Innenflächen und die Lüftungsgitter der Bedienkühltheke waren verunreinigt.
• Die Innenflächen der Unterbaukühlung waren verunreinigt.
• Das Kühlaggregat des Getränkekühlschranks waren stark mit Staubflusen und Schadnagerausscheidungen verunreinigt.
• Die Außentür (Doppelglastür) schloss nicht vollständig bündig ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde.
• Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. (gemessene Produkttemperatur: +13,5 Aufschnitt Putenbrust, Schinken)
• Es wurden erhitzte Speisen (Fleischkäse, Frikadellen) bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen. (gemessene Produktkerntemperatur: + 51,6 °C Fleischkäse, Frikadelle + 47,6 °C)

3.) Vorbereitungsbereich/Lagerung
• Es wurde Straßenkleidung offen im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, aufbewahrt.
• Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.
• Es wurde ein Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

4.) Spülbereich
• Der Innenraum und die Randbereiche der Haubenspülmaschine war mit alten, schmierigen Rückständen verunreinigt.
• Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
• Die Geschirrspülbrause war mit schmierigen Schmutzanhaftungen verunreinigt.
• Die Reinigungsutensilien waren stark verunreinigt.

5.) Umkleidebereich
• Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.
• Das Handwaschbecken war mit Putzlappen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte.

Die Mängel waren am 01.11.2024 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion, kleinere bauliche Maßnahmen und einer Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunternehmen größtenteils beseitigt worden.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle in Ihrem Betrieb verarbeiteten und hergestellten Lebensmittel und Speisen (u.a.: Backwaren, belegte Brötchen, Sahnecremeschnitten, Fleischkäse, Frikadellen)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 29.11.2024

Offenbach

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