Restaurant Melis

Markgrafenstraße 1

60487 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 14.10.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Bereich der Bäckerei wurde behördlich geschlossen (Teilschließung).

Betriebsstätte (allgemein): Betriebsräume EG, insbesondere Backstube: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Theke: angefressener Karton; Spülbereich: Mäusekot unter dem Stromverteiler; Backstube: Mäusekot in der Schublade, auf dem Fußboden und auf dem Brot- und Geschirrregal; Theke/Showküche Mäusekot Fußboden; Theke: Mäusekot auf einem Speiseteller).

Theke/Zubereitung Frühstück/Spülbereich: Die Slusheismaschine war verunreinigt (Ausläufe schimmelartig, Auffangschalen). Das Getränkekühlregal war in der Bodenwanne verunreinigt. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt, z. B. Handwaschbecken, Arbeitstische unter der Kaffeemaschine, Ayranmaschine von außen, Theke/Glasscheiben, Füße der Einrichtungen, Arbeitstisch Kaffeemaschine. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Silikonfugen am Handwaschbecken, an der Kühltheke und im Spülbereich waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war im Türrandbereich und an der Dichtung verunreinigt. Der Spülbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Einrichtungen war altverschmutzt, mit verkrusteten Anhaftungen verunreinigt und mit einem Biofilm belegt.

Backstube: Es wurden Lebensmittel (Teiglinge) mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt, teilweise mit Mäusekot (Schublade, Geschirrregal, Oberseite Etagenofen, Brotregal). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Mauer war an der oberen Kante durch Fett aus dem Fettauslauf verunreinigt. Die Aufsatzkühleinrichtung war verunreinigt und hinter der Glasscheibe befanden sich Lebensmittelreste, z. B. Käse. An der Glasscheibe hafteten Silikonreste.

Theke/Showküche: Kühltheke war stark verschmutzt (Laufschienen der Schiebetüren in der Kühltheke, Glasscheiben, Korpus). Der Verdampfer der Kühltheke und der gesamte Bereich um den Verdampfer waren stark verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (verzehrsfertige Speisen, Soßen auf Milchproduktebasis) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (gefülltes Gemüse mit Käse 17,0°C, gekochter Reis 17,2°C, Kräutersoße 18°C). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Straßenverkauf: Der Fensterrahmen war mit alten Silikonresten verunreinigt und die Laufschienen der Schiebefenster waren stark verschmutzt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt, z. B. Kocheinrichtung Unterseite, Füße. Der Grill war verfettet, mit alten Verkrustungen verunreinigt und verbrannt.

Küche / UG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, insbesondere unter der Spülmaschine. Auf dem Fußboden lagen unter den Einrichtungen vermehrt Gemüsekisten, sodass der Fußboden nicht leicht zu reinigen war. Die Füße mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Bulgur gekocht) vorgefunden, die nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine angemessene Temperatur abgekühlt wurden (gekochter Bulgur 53,1°C). Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (Messer) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Der Fleischwolf war im Einfüllbereich (Scheibe) beschädigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Sämtliche Lebensmitteleimer waren verunreinigt und innen nass.

Kühlraum / UG: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Der Fußboden war verschmutzt und stellenweise mit porösen Gummimatten ausgelegt. Der Fußboden war unter den Gummimatten schimmelartig verschmutzt. Das Regal war verunreinigt. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerraum / UG: Der Fußboden war verunreinigt.

Personaltoilette / UG: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Bei der Nachkontrolle am 17.10.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben. Der Bereich ‚Bäckerei‘ wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 25.11.2024

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