Es wurden zum Teil erhebliche hygienische Mängel im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde ein Befall mit Schädlingen festgestellt, sodass an mehreren Stellen im Betrieb (u.a. im Thekenbereich sowie in der Vorbereitungsküche) Schadnagerkot vorgefunden wurde.
Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 31.10.2024 wurden noch vereinzelt Schadnagerspuren festgestellt.
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.