Genuss & Harmonie Gastronomie GmbH

Am Frauenstück 1-3

63477 Maintal

Verstoß festgestellt am 16.10.2024

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden in Kühlräumen augenscheinliche Schimmelbildungen festgestellt und Lebensmittel wurden zusammen mit Reinigungsmitteln gelagert. Insgesamt war in mehreren Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleitet, sodass die im Betrieb herstellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit beseitigt.

Reinigungs- und Desinfektionsmittel wurden in den nachfolgenden Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Flur:
In den Thermotransportboxen wurden Lebensmittel und Reinigungsmittel gemeinsam gelagert. So wurden beispielsweise Saure Gurken und Reinigungsmittel sowie Rührkuchen in Frischhaltefolie mit Desinfektionsmittel gemeinsam gelagert.

Kalte Küche:
Im Bereich der kalten Küche lagerten Reinigungsmittel, die nicht zur automatischen Dosiervorrichtung gehörten.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Lagerraum/ Thermoforenraum:
Die Thermoboxen befanden sich teilweise in einem unhygienischen Zustand:

a) Die Außenseiten, insbesondere die Oberseiten, waren mit dunklen Schmutzanhaftungen verunreinigt.
b) In ein Laufleisten befanden sich teils erhebliche Mengen von braunen Schmutzanhaftungen.
c) Die Laufleisten waren abgenutzt und wiesen keine glatte Oberfläche mehr auf.

Ähnliche Mängel wurden bereits in den vorherigen Kontrollen festgestellt.

Trockenlager:
In verunreinigten gelben Bäckerkisten lagerten trockene Brötchen, welche für Paniermehl o.ä. verwendet werden sollten.

Ein Tablettwagen wies an den Rollen teils erhebliche Korrosion auf. Die Eckbereiche der Laufleisten waren mit Schmutzanhaftungen verunreinigt.
pKühlraum Obst, Gemüse, Fleisch:
An den Lagerregalen und den Lagerkisten für Gemüse wurde stellenweise augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt.


Kühlraum Mopro:
Am Verdampferschutzgitter, an der Decke und der Lampenabdeckung sowie den Silikonfugen wurde augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt.

Dieser Mangel wurde bereits in einer vorherigen Kontrolle festgestellt.

Küche:
Im Tageskühlschrank wurden im Bereich des Verdampfers und an den Türdichtungen augenscheinliche Schimmelbildungen festgestellt.

Dieser Mangel wurde bereits in mehreren vorherigen Kontrollen festgestellt.

Theke / Tresen:
Die Kühlvitrine war in den Laufleisten sowie in den inneren Randbereichen mit dunklen Schmutzanhaftungen und Lebensmittelresten verschmutzt.

In nachfolgenden Betriebsbereichen wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen vorgenommen.

An diversen Stellen wurden im Betrieb u.a. lebende Spinnentiere und vereinzelt Fluginsekten festgestellt. Ein Schädlingsmonitoring auf Insekten o.ä. konnte nicht vorgewiesen werden.

Trockenlager:
An der Decke und den Wänden befanden sich Gespinste und vereinzelt lebende Spinnen.

Flur:
Im Eingangsbereich/Warenausgangsbereich befanden sich an der Decke lebende Spinnentiere und ein Käfer sowie einige Gespinste. In der Lampenabdeckung wurden einige tote Fluginsekten festgestellt.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit beseitigt.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 2 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 21.11.2024

Main-Kinzig-Kreis

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