Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften
Verschiedene Mängel wurden bereits in der Vergangenheit bei vorangegangenen Kontrollen festgestellt und wurden nicht dauerhaft abgestellt.
Bei den Nachkontrollen am 09.09.2024, 23.09.2024 sowie 17.10.2024, waren nicht alle Mängel behoben. Am 30.10.2024 waren alle hier aufgeführten Mängel behoben.
• Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1
• Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a
• Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3