Döner Imbiss Kutlu

Bleichstraße 7

64711 Erbach

Verstoß festgestellt am 30.08.2024

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften

Küche:
•Mehrere Geräte und Maschinen sowie Lebensmittelbedarfsgegenstände waren altverschmutzt. So befanden sich an den schwer zugänglichen Stellen der Teigknetmaschine sowie am Außengehäuse eingetrocknete Teigreste und gelblich-braune Rückstände. In der Fritteuse, die außen fettig altverschmutzt war, befanden sich zusätzlich im Deckel sowie im Korb schwarz verkrustete Rückstände. In der Küchenmaschine befanden sich eingetrocknete Lebensmittelrückstände. Im Unterschrank vom Arbeitstisch befanden sich Lebensmitteleimer, in denen Gewürze lagerten, die mit fettig-klebrigen Rückständen stark verschmutzt waren. Außerdem befand sich im Unterschrank eine Schale, in der Knoblauch aufbewahrt wurde sowie Gastronormbehälter, welche mit fettig-klebrigen Rückständen behaftet waren und ein Gemüsehobel der mit alten fettig-klebrigen Lebensmittelrückständen behaftet war.
•Die Fritteuse wurde ohne Dunstabzugsanlage in der Küche betrieben. Dadurch befanden sich an zahlreichen Einrichtungs- und Bedarfsgegenständen massive Fettablagerungen. Auch war die Wand, insbesondere der kleine Absatz über dem Fliesenspiegel, und die Decke über der Fritteuse durch Fettablagerungen erheblich verunreinigt und klebrig. Ebenso war der Unterschrank, auf dem die Fritteuse betrieben wurde, mit schmutziger Kartonage ausgelegt. Der Karton, sowie die darin gelagerten Gastronormbehälter waren mit alten Fettablagerungen verschmutzt.
•Der Tiefkühlschrank und der Kühlschrank waren innen und außen inklusive Türdichtungen, Türrahmen und Schubfächern stark verunreinigt.
•Die Armatur des Handwaschbeckens, das Handwaschbecken selbst sowie der Heißwasserboiler darunter waren mit dicken Anhaftungen verunreinigt.
•Der komplette Bereich im Unterschrank der Spüle war inklusive der Abwasserrohre, dem Besteckkorb und dem Eimer darin, stark verschmutzt. Die Wand wies massive Verschmutzungen auf. Der Heißwasserboiler links von der Spüle war insbesondere um die Anschlüsse und den Temperaturregler durch gelblich-braune, klebrige Rückstände verschmutzt.
•Lebensmittel wie Hackfleisch waren in nicht tiefkühlgeeigneten Einkaufstüten oder Alufolie tiefgefroren.

Imbissbereich:
•Das Wandregal links neben der Dunstabzugsanlage war stark verschmutzt. Die darauf befindliche Uhr war mit gelblich-braunen klebrigen Rückständen behaftet.
•Der Unterschrank links neben dem Herd war verunreinigt. Ebenso teilweise die Teller darin.
•Das Mikrowellengerät war insbesondere an der Innendecke und der Innenseite der Tür verunreinigt.
•Die Türdichtung der Saladette war verunreinigt.

Verschiedene Mängel wurden bereits in der Vergangenheit bei vorangegangenen Kontrollen festgestellt und wurden nicht dauerhaft abgestellt.
Bei den Nachkontrollen am 09.09.2024, 23.09.2024 sowie 17.10.2024, waren nicht alle Mängel behoben. Am 30.10.2024 waren alle hier aufgeführten Mängel behoben.

• Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1
• Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a
• Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3

Veröffentlichungsdatum: 20.11.2024

Odenwaldkreis

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