Theke:
- Die Tassenablage und die Frontfläche an der linken Seite der Kaffeemaschine war verunreinigt.
- Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Das im Tiefkühlschrank vorgefundene Eis war augenscheinlich über längere Zeit zu
warm gelagert worden, so dass dieses zum Teil geschmolzen war und dann wieder eingefroren wurde. Der Mitarbeitende wurde angewiesen das Produkt zu entsorgen.
- Es wurden Lebensmittelbehälter, hier ein Eimer mit vorbereiteter Yuzu Limo, auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
- Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
- Die Randbereiche des Türanschlages und die Innenflächen unter/hinter den Schubladen der Kühltheke waren verunreinigt.
- Die Ausläufe des Wasserspenders waren durch Kalkablagerungen verunreinigt.
- Die Dichtungen der Eiswürfelmaschine an der Thekenseite der Kaffeemaschine waren stellenweise verunreinigt.
- Die Eisschaufel war unsachgemäß in der Eiswürfelmaschine aufbewahrt, so dass Kontaminationen durch den Griffbereich nicht verhindert wurden.
- Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt.
- Einzelne Düsen der Spülarme in der Gläserspülmaschine waren verstopft, so dass die Reinigungsleistung der Spülmaschine beeinträchtigt wurde.
- Die Getränkebehälter des Spenders für Eistee und Yuzu Limo war innen durch Altablagerungen verunreinigt.
- Der Getränkebehälter für Yuzu Limo war im oberen Eckbereich beschädigt.
- Die Zapfarmatur des Getränkespenders für Eistee und Yuzu Limo war verunreinigt.
- Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.
- Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).
- Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.
Küche:
- Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Der Spender wurde während der Kontrolle nachgefüllt.
- Bei der Aufbewahrung von Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Es wurde ein Tetrapack Vollei in der Küche vorgefunden. Laut Herstellerangaben ist das Produkt bei bis zu 4° C zu lagern. Eine Oberflächenmessung ergab eine Temperatur von 18° C.
- An Kühleinrichtungen war die Transportschutzfolie bzw. Aufkleber mit Hersteller-Reinigungsanweisungen teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.
- Mehrere Kühleinrichtungen waren in den Türrandbereichen und den Dichtungen verunreinigt.
- Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.
- Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.
- Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war verunreinigt.
- Die Beleuchtung war durch Insekten verunreinigt.
- Der Ablauf des Konvektomat war verunreinigt.
- Die Ablagefläche unterhalb der Grillfläche war im hinteren Bereich unter anderem durch Mäusekot verunreinigt.
- Das Insektengitter des mittleren Doppel- Fensters, rechter Flügel war verunreinigt.
- Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.
Spülbereich:
- Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.
- Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.
- Es wurden zahlreiche Gegenstände ohne ersichtliche Struktur unterhalb des Doppel-Waschbeckens für Lebensmittel aufbewahrt, die laut Aussage der Mitarbeitenden, nicht mehr verwendet wurden.
- Die Beschaffenheit der Oberfläche der Ablagefläche unterhalb des Spültisches war mangelhaft. Die Oberfläche war nicht eben, sodass sich in einer Vertiefung Flüssigkeit sammelte. Diese Flüssigkeit war verfärbt und es waren verschiedene Verunreinigungen ersichtlich.
- Es wurde Mäusekot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
- Die Filtereinsätze der Dunstabzugsanlage waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt.
- Mehrere Schneidebretter waren durch zahlreiche Schnittfurchen beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Stellenweise waren Verfärbungen ersichtlich.
- Einzelne Düsen der Spülarme in der Haubenspülmaschine waren verstopft, so dass die Reinigungsleistung beeinträchtig wurde.
- Der Innenraum der Haubenspülmaschine war in den Randbereichen mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
- Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt.
- In einem altverschmutztem GN-Behälter wurde eine tote Schabe vorgefunden. Weitere Anzeichen für einen Schabenbefall wurden nicht festgestellt.
Lagerbereich UG:
- Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
- Die Regale waren zum Teil verunreinigt.
- Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren stark vereist.
- Es wurde an mehreren Stellen (hinter Einrichtungen, auf Regalböden) Mäusekot vorgefunden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Personaltoilette:
- Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.
Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1, 2a und b, Nr. 4 und Nr. 10, Kap. II Nr. 1f, Kap. V Nr. 1a und b, Kap. IX Nr. 3, Kap. IX Nr. 5, § 3 Satz 1 LMHV
Anmerkung: Alle Mängel waren bei der Nachkontrolle am 16.10.2024 behoben.