Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurden Proben von einzelnen Komponenten einer hergestellten Speise entnommen und zur Untersuchung an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor weitergeleitet. Dort wurde festgestellt, dass in allen Komponenten der Speise ein sehr hoher Gehalt an aeroben mesophilen Keimzahlen und in den einzelnen Komponenten zusätzlich mikrobiologische Verunreinigungen nachgewiesen wurden.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches