Restaurant Mediterranean Golf Club Bensheim

Außerhalb 56

64625 Bensheim

Verstoß festgestellt am 26.09.2024

In Räume in denen mit Lebensmittel umgegangen bzw. gelagert werden, wurden Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen. (Konkret: Theke, Produktion/Küche, Spülbereich, Vorbereitung/Nebenraum, Bierkühlhaus)
Die oben genannten Räume befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, Wände und Böden waren teils stark verunreinigt.
Die Eiswürfelmaschine wies deutliche Kalkablagerungen auf, die mit einem rötlichen Schmierfilm überzogen waren. Der Herd war im oberen
Bereich mit stark mit „bräunlich-schwarzen“ Fettanhaftungen verunreinigt. Die Arbeitstische in der Spülküche und in der Vorbereitung waren verunreinigt. Die Fritteuse war im Inneren stark mit eingebrannte Fett- und Frittierreste behaftet. Als Arbeitsfläche wurden übereinandergestapelte Kunststoffkisten mit einer Metallplatte verwendet, die schmierige Altschmutzanhaftungen aufwies.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m.
- Anh. II Kap. I Nr. 1 i. V. m.
- Anh. II Kap. IX Nr. 3 i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV i. V. m. §10 Nr.1 i. V. m § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB
- Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchstabe a) i. V. m. § 2 Nr. 5 LMRSTV i. V. m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB

Veröffentlichungsdatum: 14.11.2024

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