Melis Kebaphaus

Am Dorfgarten 1

60435 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 26.09.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet.

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde in dem Betrieb offenes Mäusegift festgestellt.

Showküche: Mehrere Oberflächen von Einrichtungsgegenständen waren stark altverschmutzt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Diverse weitere Oberflächen waren verunreinigt. Das Abstellregal der Mikrowelle war extrem stark mit altem Fett verschmutzt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Diverse Oberflächen waren so stark mit altem Fett und Fettnasen verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Verkaufstheke: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen (das Warmhaltegerät war nicht eingeschaltet). Die Unterseite der Wärmebrücke und die Seitenflächen der Speisenausgabe war verunreinigt. Das Lüftungsgitter der Kühltheke war verunreinigt. Die Kühltheke war stellenweise stark verunreinigt.

Spülbereich: Die Bedienelement der Geschirrspülmaschine waren stark verunreinigt.

Vorbereitung: Mehrere Pfannen waren von außen stark verkrustet und ineinander gestellt. Diverse Plastikschüsseln mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Es wurde ein Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Die Mehltonne war stellenweise verunreinigt.

Kühlraum außerhalb: Der Kühlraum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Ordnung und Struktur des Kühlraums, in dem Lebensmittel gelagert werden, war mangelhaft.

Bei der Nachkontrolle am 27.09.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 14.11.2024

Frankfurt a.M. (Stadt)

Stadt Frankfurt am Main - Der Oberbürgermeister

Stadtverwaltung

Kleyerstr. 86

60326 Frankfurt am Main