Das Nudel Ding GmbH

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 24.09.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (in der Betriebsstätte wurde Mäusekot, Laufspuren, Urinspuren und Fraßspuren vorgefunden). Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (es wurden tote Schaben, Schabenpakete und vereinzelt lebende Schaben in den oberen Betriebsräumen vorgefunden). Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen in der Vorbereitung festgestellt.

Vorbereitungsraum: Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Des Weiteren befand sich der Seifenspender nicht im Bereich des Handwaschbeckens und das Handwaschbecken war an der Unterseite verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel und dem gereinigten Geschirr vor Kontamination. Die Kühlschränke waren von außen schimmelähnlich verunreinigt. An der Einrichtung wurde die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt und eine angemessene Reinigung war somit nicht möglich; das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (auf dem Fußboden lagen tote Schaben).

Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Ebenso lag in den Randbereichen Mäusekot auf dem Fußboden. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren (die Dunstabzugsanlage war nicht voll funktionsfähig und zog den Kochdampf oberhalb der Nudelstation nicht ausreichend ab und das Kondenswasser tropfte auf die Lebensmittel). Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates, der Innenraum und die Unterseite waren verunreinigt.

Theke/Verkauf: Mehrere Gegenstände waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den hinteren Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter der Theke verunreinigt. Das Handwaschbecken war defekt und eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Lagerraum U 1.22/Tiefgarage: Der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden.

Bei der zweiten Nachkontrolle am 26.09.2024 waren die hygienischen Mängel vollständig beseitigt. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 04.11.2024

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