"Saray Pastanesi" der Café Pastelaria Estrela Doce Verwaltungs GmbH

Mainzer Landstraße 131

60327 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 17.09.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Betriebsstätte (allgemein): Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (z.B. Knoblauch und Käse mit Schimmel belegt).

Theke/Verkauf: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Wespen festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall (Mäusekot, Urin- und Laufspuren) festgestellt. Das Handwaschbecken war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Die Ver-/Entsorgungsleitungen waren verunreinigt. Der Fußboden/Wandübergang war verunreinigt. Mehrere Einrichtungen und Betriebsgegenstände waren verunreinigt (Arbeitstisch Kaffeemaschine, Tassenwärmer Kaffeemaschine, untere Ablagen der Theke, Trennscheibe, Tortenmesserwärmer). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Zudem waren sämtliche Sockelleisten stark verunreinigt. Mehrere Gegenstände mit Lebensmittelberührung waren beschädigt, z.B. Kaffeebohnenbehälter, Eierschneider, Messer. Der Brotkorb war stark verunreinigt (schimmelähnlich) und beschädigt. Der Wasserkocher war stark verkalkt und verunreinigt. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln (Schnittsalat) wurde die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (17,1°C) und stand außerhalb der Kühlung. Das Lamellengitter der Kühleinrichtung war verunreinigt. Die Kühltheke war verunreinigt, stellenweise schimmelähnlich.

Speiseausgabe: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. Mäusekot hinter dem Kühlschrank). Der Fußboden und die Fußbodensockel waren insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Die Ausgabetheken (warme Theke, Kühltheke) waren verunreinigt.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. Mäusekot im Unterschrank; Mäusekot auf dem Fußboden). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt und unter der Spülmaschine verkalkt. Der Etagenbackofen war verunreinigt. Der Abluftausgang des Etagenbackofens war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Spülmaschine: Der Innenraum und die Spülarme waren verkalkt.

Vorbereitung/Verpackung: In diesem Raum wurde ein sehr starker Mäusebefall festgestellt (Mäusekot und -urin auf der Gemüsekiste, Mäusekot, -urin und Laufspuren auf dem Fußboden und den Sockelleisten, Mäusekot auf dem Fußboden, Hinterlassenschaften von Mäusen unter dem Handwaschbecken). Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft (Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich). Mehrere Gegenstände waren stark verunreinigt, teilweise mit Mäusekot (z.B. Gemüsekisten, Kühlschrank Kühlmotor). Der Fußboden war sehr stark verunreinigt, insbesondere unter und hinter den Einrichtungen. Der Innenraum und die Türscharniere des Kühltisches waren stark verunreinigt. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Der Bereich unter dem Handwaschbecken war sehr stark verschmutzt. Die Ver-/Entsorgungsleitungen waren stark verunreinigt.

Lager: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft.
Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Innenhof: Es wurden Lebensmittel (Kartoffeln) im Hof offen neben den Mülltonnen gelagert. Der Metallschrank war nicht ausreichend geschlossen und es wurden darin Lebensmittel gelagert (im Schrank lag Mäusekot).

Bei der Nachkontrolle am 18.09.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils hoben. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 04.11.2024

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