Barbarossa Fisch & Grill

Nürnberger Str. 11

63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 02.08.2024

Zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshyiene und im Umgang mit Lebensmitteln.

1.)
Im Betrieb wurden Eiswürfel nicht ordnungsgemäß hergestellt und behandelt, da die Eiswürfelmaschine verunreinigt und verschimmelt war.

Imbissbereich:

Der Innenraum der Eismaschine wurde in einem sehr schlechten hygienischen Zustand vorgefunden. Folgende Mängel wurden:
- Der gesamte Innenboden war erheblich mit schwarzen Schmutzansammlungen und dunklen schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.
- Die Innenwände waren an verschiedenen Stellen deutlich mit dunklen Schmutzansammlungen verunreinigt.
- Der Eisauswurfschacht war erheblich mit braunen schmierigen Schmutzansammlungen verunreinigt.
Zum Zeitpunkt der Kontrolle war die Eismaschine gefüllt mit Eis. Dieses Eis lag unmittelbar auf den Verunreinigungen.

2.)
Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Vorbereitungsküche:

Auf dem Arbeitstisch standen gekochte Nudeln. Diese Nudeln waren zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht abgedeckt. Die Oberfläche der Nudeln war deutlich angetrocknet.

3.)
Im Betrieb war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Imbissbereich:

Sämtliche Dichtungen der Unterbaukühlschubladen (Arbeitstisch links neben dem Grillbereich) waren mit dunklen Schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. Des Weiteren waren die Anschlagflächen der Dichtungen stellenweise mit dunklen schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.

An der Dunstabzugshaube fehlten zum Zeitpunkt der Kontrolle die Abluftfilter. Des Weiteren war der Innenraum der Dunstabzugshaube deutlich mit gelblichen Fettrückständen verunreinigt.

Das Innengehäuse des Kühlverdampfers des Unterbaukühlschrankes der Saladette (rechts neben dem Grillbereich) war mit dunklen schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. Des Weiteren waren die Türdichtungen deutlich mit dunklen schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.
Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden offene Lebensmittel (geschnittener Salat) in dem Unterbaukühlschrank der Saladette zur Speisenherstellung gelagert.

Kühlraum:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittelbehältnisse (Kunststoffeimer) unmittelbar auf dem Fußboden gelagert.

4.)
Am Handwaschbecken im Imbissbereich war das ordnungsgemäße Waschen und Trocknen der Hände war nicht möglich.

Imbissbereich:

Zum Zeitpunkt der Kontrolle fehlten am Handwaschbecken die Handseife und die Einmalpapierhandtücher zum hygienischen Reinigen und Trocknen der Hände.

Personaltoilette:

Am Handwaschbecken fehlten die Handseife und die Einmalpapierhandtücher zum hygienischen Reinigen und Trocknen der Hände.

Zu Nr. 1)
§ 2 Nr. 7 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 01.11.2024

Main-Kinzig-Kreis

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