Bajwa Foods GmbH

Otto-Hahn-Straße 7-9

63303 Dreieich

Verstoß festgestellt am 25.09.2024

Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

1.) Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. In verschiedenen Betriebsbereichen wie z. B. im Lager oder im Verkauf wurde augenscheinlich Mäusekot festgestellt. Im Verkauf wurde zudem ein Mäusekadaver vorgefunden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Mehrere Betriebsbereiche waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

2.) Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende Angabe des Datums des Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben.

3.) Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in den Verkehr gebracht.

4.) Mehrere Waschbecken sowohl zum Reinigen der Hände als auch der Arbeitsgeräte waren verunreinigt, die Armaturen waren zusätzlich noch verkalkt.

5.) Metzgereiabteilung
• Der Hackblock war verunreinigt.
• Die Geräte standen teilweise auf Pflastersteinen die stark verunreinigt waren.
• Der Griffbereich sowie die Dichtung der Kühlhaustür waren stark altverschmutzt.
• Der Innenraum des Fleischkühlraum war, insbesondere im Bereich des Bodens, des Regals, der Hackenleiste und der Paletten verunreinigt.
• Am Kühlaggregat im Fleischkühlhaus ist die Transportschutzfolie nicht ordnungsgemäß entfernt worden, sodass dieser nicht leicht zu reinigen ist.
• Sämtliche Gegenstände wie Ausrüstungen und Geräte waren mit unzähligen Fliegenkotspuren übersäht.
• Die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken war abgestellt. Am Handwaschbecken fehlen Tücher für hygienisches Hände trocknen sogenannte Einweghandtücher.
• Das Kühlaggregat vom Fleischkühlraum tropfte in eine darunter befindliche Kiste und verunreinigte dadurch die Umgebung.
• Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt oder so beschädigt bzw. abgenutzt, dass eine einwandfreie Funktion nicht mehr gewährleistet war.
• Die Desinfektionsmaßnahmen für Gegenstände, Armaturen und Ausrüstung wurden nicht im erforderlichen Maße durchgeführt.
• Das Schneidebrett war verunreinigt und an der Oberfläche beschädigt.
• Die Bandsäge war im Innenraum mit verkrusteten Fleischresten verunreinigt.
• Die Hackblockfläche wies Fugen und Risse auf.
• Der Messerschärfer sowie die Messer sind verunreinigt.

6.) Verkauf
• Das SB-Kühlregal war beschädigt, die linke Glasscheibe war gebrochen und mit Pappe abgeklebt.
• Mehrere SB-Kühleinrichtungen, in denen zum Zeitpunkt der Kontrolle unter anderem Kuchen, Käse und Süßes Gebäck lagerten, waren an Dichtungen, im Innenraum, an der Auslaufwanne, am Verdampfer und dem Kühlaggregat verunreinigt.
• Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. In der Verkaufsfläche befanden sich mehrere angefressene Lebensmittel wie zum Beispiel Mehl, Reis.
• Die nach außenführende Tür war nicht schädlingssicher. Sie ließ sich nicht vollständig schließen. Des Weiteren befand sich in der Wand rechts neben dem Türrahmen ein bis nach außen durchgehendes Loch.
• Die Oberflächen der Tiefkühltruhen sowie der Bereich des Kühlaggregates waren äußerlich verunreinigt. Des Weiteren waren die Blenden teilweise beschädigt. Die Glasdeckel sowie die Führungsschienen waren verunreinigt.
• Der Fußboden war verunreinigt. In den Ecken und unter den Regalen befanden sich lose ausgelegte rosa Mäuseköder.
• Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel wie z. B. Minze, Limetten, Auberginen und Miniäpfel in Verkehr gebracht.

Die Mängel waren am 27.09.2024 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion sowie eine Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunternehmen teilweise beseitigt worden.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle in Ihrem Betrieb verarbeiteten und hergestellten Lebensmittel und Speisen (u.a.: Obst, Gemüse, verschiedene Fleischprodukte, Käse, Reis)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 01.11.2024

Offenbach

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