An Authentic Viet Cuisine

Zeil 111

60313 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 01.08.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Betriebsstätte (allgemein): Mehrere Lebensmittelkontaktmaterialien wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (vor der Gästetoilette im Bereich des Kundenhandwaschbeckens), so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Im Eckbereich vom Gastraum wurden u. a. Gemüse geschnitten. Daneben stand ein verunreinigter Ventilator. Der Bereich war für Kunden zugänglich.

Showküche mit Spülbereich: Es waren einige Messer in einem Spalt des Spültischs gesteckt, der nicht angemessen gereinigt werden konnte, so dass eine Kontamination der Lebensmittel, die mit diesen Messern geschnitten werden nicht sicher ausgeschlossen war. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Aufsatzkühleinrichtung gelagerten Lebensmittel wurde
überschritten. Mehrere Steckdosen und Kabel waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. An Geräten bzw. Maschinen war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Kühltisch: Die Scharniere und Türrahmen waren verschmutzt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Explizit: Topf mit Würzsoße stand neben einem offenen und befüllten Abfalleimer. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. auf Ablageflächen, Fußbodenrandbereichen). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Oberfläche mehrerer Einrichtungsgegenstände (Ventilatoren, Wandsäulen) waren verstaubt.

Lagerbereich (vor Personaltoilette): Die Gitterroste im Getränkekühlschrank waren angerostet.

Lager Keller: Die Böden der Regale im Raum, in dem Lebensmittel lagerten, bestanden aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Die Ordnung und Struktur des Raums war mangelhaft.

Die hygienischen Mängel waren am 06.08.2024 abgestellt. Der Betrieb konnte wieder öffnen.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 05.09.2024

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