Bonema Döner

Darmatädter Straße 1

63225 Langen

Verstoß festgestellt am 31.07.2024

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

1.) Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten (Fruchtfliegen und Stubenfliegen) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Die Betriebsräume, Einrichtungsgegenstände waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

2.) Es wurden Speisen mit der Bezeichnung Döner Kebab in Verkehr gebracht, obwohl ein Erzeugnis eigener Art (Kalb-Putendrehspieß mit 10 % Flüssigwürze und Sojaeiweiß) verwendet wurde, dass nicht den Anforderungen der Leitsätze für Fleisch- und Fleischerzeugnisse an Döner Kebab ent-sprach.

3.) Für das Personal stand keine ausreichende Umkleidemöglichkeit zur Verfügung.

4.) Verkaufstheke
• Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten. (Gemessene Produktkerntemperatur: Joghurtsoße +25,8 °C, Cocktailsoße + 27,9 °C, geschnittene Salate/Krautsalate +27,1 °C) Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Kühltheke defekt war. Eine unschädliche Beseitigung wurde während der Kontrolle angeordnet und durchgeführt.
• Die Dunstabzugsanlage war stark mit älteren Fettrückständen verunreinigt.
• Der Kontaktgrill war stark durch angebrannte Rückstände verunreinigt.
• Die Innenflächen und Dichtungen der Kühltheke waren mit älteren Schmutzbelägen stellenweise verunreinigt.
• An der Einrichtung wurde die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.

5.) Vorbereitungsbereich /Spülbereich
• Es fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
• Ein separates, von der erforderlichen Waschvorrichtung für Lebensmittel getrenntes, Handwaschbecken fehlte.
• Mehrere Ausrüstungsgegenstände (Schneidebretter, Messer, Kochlöffel, Pizzaschieber, Gewürzstreuer etc.) mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
• Das Mikrowellengerät war verunreinigt.
• Das Kühlaggregat des Pizzakühltischs war stark mit Mehlstaub verunreinigt.
• Für Reinigungsarbeiten wurde ein stark verunreinigter Besen verwendet.
• An Geräten bzw. Maschinen (Teigausrollmaschine, Kühleinrichtungen) war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.
• Der Pinsel, der in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material. Die Zweckbestimmung war eine andere, eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers lag nicht vor.
• Der Pizzakühltisch war mit schmierigen Schmutzrückstände verunreinigt.
• Die Teigknetmaschine war insbesondere zwischen Kopf und Kessel mit älteren, angetrockneten Teigresten stark verunreinigt.
• Der Mörtelrührer, der in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material. Die Zweckbestimmung war eine andere, eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers lag nicht vor.
• Im Pizza-Zubereitungsbereich wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (Oliven) vorrätig gehalten.
• Es wurden Lebensmittelbehälter und vorverpackte Lebensmittel wie z.B. Pflanzenöl und Mayonnaise auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Ar-beitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet.
• Der Pizzaschieber und Schneidebretter wurden unter unhygienischen Bedingungen auf dem Fußboden aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
• Die Innenbeschichtung mehrerer Bratpfannen war beschädigt.
• An der Einrichtung (Spüleinrichtung) wurde die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.
• Die Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.
• Es fehlte das erforderliche Thermometer zur Temperaturüberwachung.
• Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten. (Gemessene Produktkerntemperatur: aufgeschnittene Salami + 10,2 °C, Lahmacun Hackfleischzubereitung + 10,1 °C)
• Die Küchenmaschine war mit älteren, angetrockneten Käserückständen verunreinigt.
• Der Kühlschrank war insbesondere im Innenraum mit schmierigen Schmutzrückständen verunreinigt. Des Weiteren waren die Lüftungsgitter der Kältemaschine schimmelähnlich verunreinigt.
• In der verunreinigten Kühleinrichtung wurde Lebensmittel, unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
• Die Aufschnitt- sowie die Teigausrollmaschine und mehrere Pizzabackbleche waren verunreinigt.
• Die Tiefkühltruhe war stark vereist.

6.) Lagerraum
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitspro-zess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Das Personal rauchte in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

7.) Personaltoilette
• Die Tür des Toilettenvorraums war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Die Mängel waren am 13.08.2024 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion größtenteils beseitigt worden.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle in Ihrem Betrieb verarbeiteten und hergestellten Lebensmittel und Speisen (u.a.: Döner, Pizza, Pasta, Salate und Soßen)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 02.09.2024

Offenbach

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63128 Dietzenbach