Berat Supermarkt

Kohlrauschweg 1

60486 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 29.07.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet.

Lagerraum: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (z. B. Handwerksmaterial). Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft (Backbleche und private Gegenstände wurden zusammen gelagert).

Kühlraum/Lagerraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Kühlaggregat war verunreinigt; Kondenswasser tropfte von der Oberfläche auf die Waren, weiche unmittelbar unter dem Aggregat gelagert wurden (Gemüse).

Kühlhaus: Der Fußboden war verunreinigt. Fleisch- und Knochenreste wurden unabgedeckt gelagert. Fleischwaren, z. B. Rindfleisch, wurde unabgedeckt gelagert. Das Kondenswasser des Kühlaggregates wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Ein Behälter war verunreinigt.

Vorbereitung: Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (Einmalpapierhandtücher im Spender). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Oberflächen: Tote Fliegen, Staub etc.).

Bereich Kühltheke (Fleisch/Geflügel): Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. An der Einrichtung wurde die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Die Kühltheke war verunreinigt (Oberflächen, Unterbaufächer, Dichtungen, Schläuche etc.). Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (Frisches Geflügel, gemessene Temperatur + 9,6 °C); (Frische Leber, gemessene Temperatur + 9,8 °C). Es wurde frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Backbereich: Der Unterbau des Handwaschbeckens war verunreinigt. Der Arbeitstisch war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Plastikwannen für Teiglinge waren verunreinigt. Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt.

Lagerraum/Backbereich: Die Außentür war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet.

Verkaufsraum: Es wurden unverpackte Backwaren zum Verkauf angeboten. Die SB-Tiefkühltruhen waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (eine verweste Maus wurde unter den Verkaufsregalen vorgefunden). Die Innenflächen des SB-Kühlregals waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Einlegeböden des SB-Kühlregals waren verunreinigt. Kühlregal: Es wurden Lebensmittel abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen (Mikrobielles Lab für die Käse-Herstellung: Mindestens haltbar bis zum: 06/05/2024). Kühlregal: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (Rindfleisch-Geflügel-Wurst, gemessene Temperatur + 12.1°C, laut Etikett zu kühlen bei max. 7°C); (Rindswurst, gemessene Temperatur + 12.5°C laut Etikett zu kühlen bei + 2°C bis + 4°C). Der Auslauf des Kaffeevollautomaten war verunreinigt. Geöffnete Kondensmilch wurde ungekühlt neben der Kaffeemaschine gelagert.

Verkaufsraum/Obst-Gemüse: Das Obst- und Gemüseregal war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern (Obstkisten) aufbewahrt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt (z. B. auf Austernpilzen). Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Wespen festgestellt (z. B. bei den Weintrauben). Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren (ein verstaubter Ventilator wurde auf Äpfeln gelagert/abgestützt).

Außenbereich: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (Geschnittene Melonen, gemessene Temperatur + 17.7 °C). Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren (Melonen wurden im Außenbereich geschnitten. Der Bereich war stark verunreinigt, ein Handwaschbecken war nicht vorhanden). Die geschnittenen Melonen waren mit Wespen behaftet.

Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 02.08.2024 nur teilweise, inzwischen aber fast vollständig behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 29.08.2024

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