Asia Khan

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Verstoß festgestellt am 17.07.2024

Im gesamten Betrieb wurden Mängel bei der Betriebshygiene festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellen.
Das Handwaschbecken in der Küche war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Mehrere Abfallbehälter waren zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht verschlos-sen (Küche und Vorbereitung Grilltheke). Im Trockenwarenlager wurden Reinigungsmittel offen gelagert. Im Trockenlager sowie in der Vorbereitung Grilltheke wurden tote Schaben vorgefunden. Mehrere in der Betriebsstätte vorgefundene Ausrüstungsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren erheblich verunreinigt.
Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich verfügt.

Bei der Nachkontrolle am 23.07.2024 wurden die bei der vorangegangenen Plankontrolle festgestellten Mängel teilweise behoben.

Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m.
Anh. II Kap. I Nr. 1 i.V.m. Kap. IX Nr. 3 i.V.m § 3 LMHV i.V.m § 10 Nr.1
Anh. II Kap. I Nr. 4 i.V.m § 3 LMHV i.V.m § 10 Nr. 1 LMHV
Anh. II Kap. VI Nr.2 Satz 1 i.V.m. § 2 Nr. 6 LMRStV
Anh. II Kap. I Nr. 10 i.V.m. § 2 Nr.2 LMRStV
Anh. II Kap. I Nr. 1 i.V.m. § 12 LFBG i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr.1 LFGB
Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a) i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV

Veröffentlichungsdatum: 29.08.2024

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