Alhayek Minimarkt

Zeller Str. 1-3

64625 Bensheim

Verstoß festgestellt am 19.07.2024

Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend beurteilt werden. Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich angeordnet.
Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen bzw. auch gelagert wurden, befanden sich in keinem guten hygienischen Gesamtzustand. Es mussten zahlreiche Lebensmittel insbesondere tiefgefrorene Lebensmittel vorgefunden werden, deren Mindesthaltbarkeitsdaten bereits deutlich überschritten waren. Ferner wurden zahlreiche selbst tiefgefrorene Lebensmittel (wie Geflügelfleisch, Lammfleisch, Innereien) ohne jegliche Kennzeichnung zum Verkauf angeboten. Nachweise zur Rückverfolgbarkeit der Produkte waren nicht vorhanden.

Bei der Nachkontrolle am 17.04.2024 war die allgemeine Betriebshygiene vertretbar. Beanstandete Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen bzw. schadlos beseitigt.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. I § 3 LMHV
Art. 6 i.V.m. Art. 10 Abs. 1 i. V. m. folgenden Nummern des Anhangs III der VO (EG) 1169/2011 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 14 c i.V.m. § 6 Abs. 4 Nr. 2 LMIDV
Art. 18 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 der VO (EU) 178/2002 i. V. m. Artikel 18 Abs. 2 Unterabsatz 2 oder Abs. 3 Satz 1, i. V. m. Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 767/2009 i. V. m. § 60 Abs. 3 Nr. 1 b LFGB

Veröffentlichungsdatum: 29.08.2024

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