Gaststätte "Zur Rollschuhbahn"

Alicestraße 89

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 04.06.2024

Es wurden ein Mäuse- und Rattenbefall sowie ein starkes Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren im Anlieferungsbereich / Lagerbereich Anbau Rattenspuren und stellenweise Rattenkot auf dem Fußboden und auf den Regaloberflächen vorgefunden. Der Fußbo-den war außerdem mit älteren Schmutzbelägen stark verunreinigt.

Im Bereich der Getränketheke im Haupthaus waren Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und -urin) sowie Spuren von Mäusen sowohl oberhalb der Regaloberflächen der Theke, auf dem Fußboden als auch unterhalb der Theke festgestellt, was auf einen deutlichen Mäusebefall hinweist. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Schadnagerausscheidungen, älteren Schmutzbelägen und Lebensmittelresten verunreinigt. im gesamten Unterbau der Verkaufstheke, im Bereich der Kühlaggregate unter der Eistheke und Gläserspülmaschine vorzufinden.

Anlieferungsbereich / Lagerbereich Anbau:
a. Mehrere Reinigungsgeräte wie Wischmopp und Besen waren erheblich verunreinigt.
b. Der Tiefkühlschrank war stark vereist.

Getränkekühlzelle Haupthaus
a. Die Türschwelle war stark verunreinigt.
b. Die Kältemaschine war im Gehäuseinneren und im Bereich der Lamellen mit grauen, pelzigen schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.

Getränkeschankanlage Haupthaus
a. Mehrere Keg-Verschlüsse, die an Bierfässern angeschlossen waren, wiesen Bierschleim und schmierige Schmutzbeläge auf. Laut Aussage der verantwortlichen Person wurde die letzte Reinigung der Getränkeschankanlage am 15.05.2024 durchgeführt.

Spülbereich / Vorbereitungsbereich Haupthaus
a. Es wurden im erheblichen Umfang Schadnagerausscheidungen (Rattenkot, Mäusekot und -urin) sowie Spuren von Schadnagern im gesamten Vorbereitungs- und Spülbereich sowohl auf dem Fußboden, hinter Einrichtungen und Gerätschaften sowie im Bereich der Kühlaggregate festgestellt, was auf einen deutlichen Schadnagerbefall mit Ratten und Mäusen hinweist.
b. Mehrere Einrichtungsgegenstände wie Schränke mit sauberem Geschirr, die Spüle und Aufbewahrungsschubladen für Gewürze waren mit älteren Schmutzbelägen verunreinigt.
c. Es wurden verdorbene, damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (Kochkäse, Obazda, Sour-Cream und Petersilie) vorrätig gehalten.
d. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
e. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine sind aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht mehr zum Verehr durch den Menschen geeignet.
f. Mehrere Ausrüstungen (Messer, Küchengeschirr, Käsereibe etc.), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt.
g. Der Backofen war verschmutzt.
h. Die Kühlaggregate der Kühleinrichtungen (Standkühlschrank und Unterbaukühlschrank) waren stark mit älteren Schmutzansammlungen und Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und -urin) verunreinigt.
i. Das Mikrowellengerät war stark mit älteren Lebensmittelresten verunreinigt.
j. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzbelägen und Schadnagerausscheidungen (Rattenkot, Mäusekot und -urin) verunreinigt.
k. Die Wände waren teilweise verunreinigt.
l. Der Tiefkühlschrank war stark vereist.
m. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war stark verunreinigt.
n. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt.
o. Das Lüftungsgitter des Kühlschranks war verschmutzt.

Getränketheke Haupthaus
a. Die Kaffeemaschine war verunreinigt.
b. Die Türdichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt.
c. Der Getränkekühltresen war verschmutzt, insbesondere wurden im Inneren stellenweise ältere Schmutzbeläge und schimmelähnliche Beläge im Bereich der Kältemaschine vorgefunden.

Getränketheke bzw. Ausgabetheke / Zubereitungsbereich Fußballraum
a. Es wurden Schadnagerausscheidungen (Ratten- und Mäusekot) u.a. Mäusekot auf der Gläserabtropfschale, Rattenkot auf dem Fußboden sowie auch unterhalb der Thekeneinrichtung festgestellt, was auf einen deutlichen Ratten- und Mäusebefall hinweist.
b. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzbelägen und Rattenkot verunreinigt.
c. Mehrere Ausrüstungen u.a. Messer, Schalen, Schere, Zangen und Kochlöffel, Servicelöffel und Schneidunterlagen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark mit älteren Lebensmittelresten verunreinigt.
d. Das Mikrowellengerät war verschmutzt.
e. Die Fettfilter der Dunstabzugshaube waren mit Fettrückständen verunreinigt.
f. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war verunreinigt.
g. Der Abfallbehälter war stark verunreinigt.

Personaltoilette
a. Es fehlten Toiletten für das Personal mit einem Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr sowie Mittel zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern), die keinen direkten Zugang zum Lebensmittelbereich haben dürfen

gründliche Reinigung und Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Entsorgung von nicht sicheren Lebensmitteln

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel und des massiven Schädlingsbefalls durch Ratten und Mäuse wurden das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: offene Lebensmittel wie Pizza, Hamburger, Salate, Schnitzel und Soßen sowie verpackte Lebensmittel, u.a. Obazda, Kochkäse, Obazda, Sour-Cream und Petersilie

Mängel Haupthaus beseitigt: 12.06.2024

§ 60 Abs.2 Nr. 26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie § 3 Satz 1 LMHV, Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 23.07.2024

Offenbach

Der Landrat des Kreises Offenbach

Kreisverwaltung

Gottlieb-Daimler-Str. 10

63128 Dietzenbach