Pak Choi

Elbestraße 12

60329 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 06.06.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Der Schanktisch/Schanktresen bestand teilweise aus unbehandeltem Holz, dieses ist nicht glatt und nicht leicht zu reinigen. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination. Der Unterschrank war verunreinigt. Im Innenraum des Getränkekühltresens lag eine tote Schabe. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Glühweintopf war innen verunreinigt. Die Glasregalböden waren teilweise beschädigt (Fremdkörpergefahr). Die Teile der Zapfhahnausläufe, die abwechselnd mit Getränk und Luft in Berührung kommen, waren mit alten Rückständen verunreinigt.

Vorbereitungsküche: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde ein Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die Regale waren stellenweise mit Mäusekot verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war innen verunreinigt und roch stark artfremd. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen.

Warme Küche (Speisenausgabe): Es wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Der Transportrollwagen (unter dem TK-Schrank) war verunreinigt. Eine erforderliche Waschvorrichtung für Lebensmittel fehlte und es wurden Reinigungsmittel im Bereich des Waschbeckens gelagert

Spülküche / Vorbereitung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Es waren Lebensmittel ohne Verpackung/Umhüllung eingefroren. Das Insektengitter der Außentür war beschädigt.

Trockenlagerraum (klein): Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Das Regal war verunreinigt (stellenweise mit Mäusekot). Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Dadurch wurde die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Kühlraum: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Fußboden war verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt und ineinander gestapelt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurde vorverpacktes Hackfleisch in den Verkehr gebracht, dessen Verbrauchsdatum überschritten war (30.05.2024).

Entsorgung Außenbereich: Es wurden Lebensmittel im Bereich der Entsorgung im Hof gelagert, so dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war.

Lagerräume UG: Die Räume befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Fußboden war verunreinigt.

Personaltoilette: Es fehlten Toiletten für das Personal mit einem Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr sowie Mittel zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern), die keinen direkten Zugang zum Lebensmittelbereich haben dürfen (Toilettenvorraum erforderlich).

Bei der zweiten Nachkontrolle am 13.06.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils beseitigt. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 23.07.2024

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