Es wurden in der Kühltheke kühlpflichtige Lebensmittel (u. a. Sahneschnitte, Buttercremeschnitte, belegte Brötchen und Fladenbrote sowie vorverpackte Salate) bei einer Temperatur aufbewahrt, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten könnte.
Bei der Nachkontrolle am 27.06.2024 waren die Mängel vollständig behoben.
Bei der Nachkontrolle am 27.06.2024 waren die Mängel vollständig behoben.
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.