‘Paris Kaffee Kiosk‘

Hohenstaufenstraße 14

60327 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 13.06.2024

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein starker Schabenbefall (tote und lebende Schaben, Schabenkot) festgestellt. Zudem wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen in allen Betriebsräumen im EG festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Mehrere Ausrüstungen waren verunreinigt, mehrere Einrichtungsgegenstände waren stark verunreinigt. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar, zudem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen; während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden: Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Küche: Der Unterschrank der Spüle war angeschimmelt. Verunreinigt waren außerdem mehrere Einrichtungsgegenstände, die Decke (mit Fettrückständen), die Fußbodenfugen (mit dunklen Ablagerungen), die Wände (teilweise schimmelähnlich am Unterschrank der Spüle), das Mikrowellengerät (von innen) und der Tischventilator. Der Fußboden war stark verunreinigt und vermehrt lagen toten Schaben auf dem Fußboden. Der Kühlschrank war innen verunreinigt, in den Zwischenräumen mit einem Biofilm belegt und Fleischsaft verteilte sich auf dem Innenboden des Kühlschrankes. Eiswürfel wurden außerdem unabgedeckt im verunreinigten Tiefkühlschrank und Kochgeschirr auf dem Boden gelagert.

Personaltoilette UG: Verunreinigt waren das Türblatt, das Toilettenbecken, die Armatur des Handwaschbeckens, der Hängeschrank und die Wände. Die Silikonfugen der Dusche waren verschimmelt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 17.06.2024 waren die hygienischen Mängel teilweise beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 22.07.2024

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