Dehmani Markt

Anton-Hehn-Straße 2

55252 Mainz-Kastel

Verstoß festgestellt am 05.03.2024

Fischabteilung: Der Raum befand sich in den Rand- und Eckbereichen (Griffbereichen, auf Türen von Kühlmöbeln) insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, rohen Lebensmitteln (z. B. Fleisch von Rind) wurden mikrobiologisch problematische Produkte (Fleisch von Geflügel, Innereien) gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch wurde an der Oberfläche der Fische überschritten, da eine Aufbewahrung nicht unter genügend schmelzendem Eis erfolgte.

Frischfleischabteilung: Der Bereich hinter dem Lüftungsgitter der Kühltheke war mit altem Fleischsaft verunreinigt. Die frisch gespülten Bedarfsgegenstände wurden auf verschmutztem, total durchnässten Papiertüchern abgestellt. Der Fleischwolf wies im Inneren alte Lebensmittelverkrustungen auf.

Kühlraum Fleisch: Der Regalwagen war oben verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in Rand und Eckbereichen verunreinigt. Mehrere Türgriffe waren verunreinigt.

Personaltoilette: Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Tür des Toilettenraumes sowie die Tür des Toilettenvorraumes war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Kap. V Nr. 1a, Kap. XII Nr. 3 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 und § 12 LFGB

Veröffentlichungsdatum: 29.04.2024

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

Stadtverwaltung

Teutonenstr. 1

65187 Wiesbaden