Frisch & Lecker Neu-Isenburg

Hermesstr. 4

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 26.03.2024

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Insbesondere wurden folgende Feststellungen gemacht:

Verkaufstheke:
• Im Bereich der Teigausrollmaschine waren Schadnagerausscheidungen (Mäusekot) vorzufinden.
• Es wurden im erheblichen Umfang Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) im gesamten Thekenbereich, unter den Gerätschaften (Teigausrollmaschine), im Thekenunterbau und auf dem Fußboden vorgefunden. Des Weiteren waren mehrere Einrichtungsgegenstände durch Mäusespuren verunreinigt.
• Es wurden verzehrfertige Lebensmittel, u.a. gekochter Pilavreis unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten. Gemessene Temperatur + 59,5 °C.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Ein-richtungen erheblich mit Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) und älteren Schmutzbelägen verunreinigt. Des Weiteren waren vereinzelt tote Schaben auf dem Fußboden vorzufinden.
• Die Bereiche um die Kühlaggregate waren mit älteren Schmutzanhaftungen, Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) erheblich verunreinigt.

Produktionsraum:
• Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt.
• Der Mörtelrührer, der in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material (verzinktem Stahl), u.a. war der Mörtelrühreraufsatz dunkelbraun verfärbt.

Spülbereich:
• Die Wände waren hinter Geschirrspülmaschine stellenweise mit Schabenkot und vereinzelte toten Schaben verunreinigt.
• Hinter der Geschirrspülmaschine wurden mehrere tote Schaben vorgefunden.

Die Mängel waren am 28.03.2024 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion sowie eine Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunternehmen größtenteils beseitigt worden.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle Lebensmittel, die in der Betriebsstätte hergestellt, verarbeitet und in Verkehr gebracht wurden (u. a. Drehspieße, Fladenbrote, Lahmacun, Salate, Joghurtsoßen, Reisgerichte, Suppen, usw.)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 26.04.2024

Offenbach

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