Jume's

Walther-Rathenau-Straße 1

63225 Langen

Verstoß festgestellt am 19.03.2024

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Es wurde ein Rattenbefall sowie ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Bar-Theke:
• Es wurden in erheblichem Umfang Schadnagerausscheidungen (Rattenkot) im Thekenunterbau auf dem Fußboden vorgefunden.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzbelägen und Schadnagerausscheidungen (Rattenkot) verunreinigt.
• Die Abflussleitungen waren nicht gegen das Eindringen von Gerüchen, Schädlingen und/oder gegen Rückstau von Flüssigkeiten gesichert. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden unangenehme Kanalgerüche wahrgenommen.
• Der gesamte Getränkekühltresen war stark verunreinigt, u. a. war der Innenraum und die Kältemaschine augenscheinlich stark verschimmelt.
• Es waren in erheblichem Umfang an Wand- und Deckenflächen und auf den Gläserregal Fruchtliegen vorzufinden. Des Weiteren waren Decke- und Wandflächen an verschiedenen Stellen erheblich mich Fliegenkot verunreinigt.
• Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren stark mit rötlichen Schmierbelägen verunreinigt.

Flur:
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzbelägen und Schadnagerausscheidungen (Rattenkot) verunreinigt.

Tages-Kühlzelle Pizza-Vorbereitung:
• Die Kältemaschine war im Inneren und Bereich der Verdampferschutzgitter schimmelähnlich verunreinigt.
• Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
• Es wurden Lebensmittel, u.a. Pizzateig mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt.

Pizza-Vorbereitung:
• Es wurden Lebensmittel, u.a. Weizenmehl in Kunststoffbehältern (Abfalleimer) aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Dadurch wurde die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
• Es wurden in erheblichem erheblichen Umfang Schadnagerausscheidungen (Rattenkot) unter den Einrichtungsgegenständen und auf dem Fußboden vorgefunden. Des Weiteren wurden Fraßspuren an Papier-Dokumenten festgestellt.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Ein-richtungen mit älteren Schmutzbelägen und Schadnagerausscheidungen (Rattenkot) stark verunreinigt.
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Die Aufschnittmaschine war stark verunreinigt.
• Mehrere Ausrüstungsgegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt, u.a. Pizzaschaufel und Aufsätze der Küchenmaschine.

Küche:
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen altverschmutzt/verfettet.
• Mehrere Einrichtungsgegenstände waren stellenweise mit älteren Schmutzbelägen verunreinigt.
• Das Mikrowellengerät war verunreinigt.
• Die Innenbeschichtung mehrerer Bratpfannen war beschädigt.
• Mehrere Ausrüstungen (Schneebesen, Eierschneider), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt.
• Der Tischdosenöffner war altverschmutzt.
• Der Fußbodenabfluss war erheblich verunreinigt und nicht gegen das Eindringen von Gerüchen, Schädlingen und/oder gegen Rückstau von Flüssigkeiten gesichert.
• Das Insektengitter des Fensters war verunreinigt.

Spülbereich in der Küche:
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzbelägen verunreinigt.
• Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war beschädigt und schimmelähnlich verunreinigt.
• Der Innenraum und die Randbereiche der Haubenspülmaschine waren mit alten, schmierigen Rückständen verunreinigt.

Tages-Kühlzelle:
• Die Kältemaschine wies im Inneren, im Bereich der Verdampferschutzgitter und an den anliegenden Versorgungsleitungen augenscheinlich pelzige Schimmelbeläge auf.
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Es wurden Lebensmittel, u.a. auch verzehrfertige Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Vorbereitung:
• Die Schneidebretter waren stellenweise stark verschlissen und wiesen dunkle Verfärbungen auf.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzbelägen und Lebensmittelresten verunreinigt.

Trockenlager:
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Lagerraum UG:
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Die Eiswürfelmaschine war stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine sind aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.
• Der Fußboden war verunreinigt.
• Die Regale im Spirituosenlager waren verunreinigt.
• Der Innenboden des Fasskühlers war verunreinigt.
• Die Einschlagöffnung des Mehrwegfasses (Keg) war verunreinigt.

Die Mängel waren am 11.04.2024 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion, einer Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunternehmen und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen beseitigt.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle Lebensmittel, die in der Betriebsstätte hergestellt, verarbeitet und in Verkehr gebracht wurden (u. a. Fleischgerichte, Pizza, Pasta, Salate)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 26.04.2024

Offenbach

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