‚Höfchen Chinesisches Restaurant‘ der SLL Gourmet Trend GmbH

Kaiserhofstr. 18-20

60313 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 12.03.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten:

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren durch den Schadnagerbefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens, der Unterschrank (Waschbecken) und mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden (Reistöpfe), waren verunreinigt. Die Teile der Zapfhahnausläufe, die abwechselnd mit Getränken und Luft in Berührung kommen, waren mit alten Rückständen verunreinigt. Der Spülarm in der Gläserspülmaschine und mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt / verkalkt. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen stark schimmelartig verunreinigt. Der Unterschrank (Reinigungsmittel, Feuerlöscher) war stark mit Mäusekot verunreinigt. Der Fußboden unter dem Beistellschrank war ebenfalls mit Mäusespuren verunreinigt (Kot und Urinspuren).

Lagerbereich Theke (Bierkühler): Der Innenboden der Fasskühlbox war verunreinigt. Das Wandregal (gefliest / Weinlager) war u.a. mit Mäusespuren verunreinigt.

Lagerbereich vor Küche: Die Böden der Regale im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestanden aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war und die Regale waren u.a. mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Die Schubladen des Schranks waren verunreinigt.

Küche: Der Verdunstungsablauf des rechten Hochkühlschrankes war verunreinigt, so dass das Kondenswasser nicht ablaufen konnte. Das Wandregal war mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Das Regal der Kochgruppe war stark mir Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Der Kühltisch war im Innenraum schimmelähnlich verunreinigt.

Spülbereich (in Küche): Der Unterschrank war verunreinigt, u.a. mit Mäusekot und Fraßspuren. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.
Lagerbereich um Kühlraum: Der Fußboden war stark verunreinigt, u.a. mit Mäusespuren (Kot und Urin). Es waren zudem Lebensmittel ohne Verpackung/Umhüllung eingefroren.

Kühlraum: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt und es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Lagerbereich Flur: Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren außerdem verunreinigt und es waren Lebensmittel ohne Verpackung/Umhüllung eingefroren.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 18.03.2024 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 25.04.2024

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