Restaurant Thai & Turf der Thai & Turf Frankfurt GmbH

An der Welle 7

60322 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 11.03.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten:

Theke/Tresen: Es wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot, Mäuseurin) vorgefunden: Mäusekot befand sich stellenweise auf dem Fußboden im Thekenbereich, im unteren Regalfach und auf dem Teppichboden in den Randbereichen. In einem Regal, in denen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände für den Service gelagert wurden, befand sich Mäusekot auf den Regalflächen. In mehreren Motorinnenräumen der Weinkühlschränke befanden sich Mäusekot und Mäuseurinrückstände. Die Regalfläche, auf der Spirituosen gelagert wurden, war verstaubt und verklebt. Die Verdampferschlitze der Schankkühlungen waren verstaubt und schimmelähnlich verunreinigt. Die Kondenswasserschläuche in der linken und in der mittleren Schankkühlung waren von innen schleimig verunreinigt. Die Tropfmulde und deren Ablauf des Schanktisches waren verschmutzt.

Küche: Die Abdeckung der Saladette, die Türbereiche des linken KBS-Kühltisches, die Oberfläche der Aufschnittmaschine, die Küchenmaschine und die Filter der Dunstabzugsanlage waren verunreinigt. Die Messerschutzabdeckung der Aufschnittmaschine, mehrere Ablageflächen der Kücheneinrichtung und der Fleischwolf (von außen und im Inneren des Schneckengehäuses) waren verschmutzt. Der Wasserablauf des Konvektomaten, die Armatur der Doppelspüle, der Tischdosenöffner (an der Halterung und auf der Oberfläche sowie der Dorn des Tischdosenöffners), der Deckel des Reiskochers und das Außengehäuse des Reiskochers waren ebenso verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des linken KBS-Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten (u. a. Schmand: +12,5°C) und es wurden Sojabohnen/Edamame in einer schleimigen Flüssigkeit vorgefunden. Außerdem wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot, Mäuseurin) vorgefunden: Auf den unteren Ablageflächen der Kücheneinrichtungen (u. a. Mittelkorpus etc.) wurde Mäusekot festgestellt, sowie auf diversen Textilien und in Metallbehältern, in denen Lebensmittel (u. a. Nudeln) bevorratet wurden. Der Fußboden im Bereich der Doppelspüle und unter dem KBS-Kühltisch neben dem Reiskocher waren stark mit Mäusekot verunreinigt. Der Fußboden unterhalb des kleinen grauen Kühlschrankes war ebenfalls mit Mäusekot verunreinigt. Mäusekot befand sich zudem auf Behältern mit Lebensmitteln, auf einem Plastikbeutel, in dem Salz aufbewahrt wurde, auf den Holzbrettchen zum Anrichten der Speisen und neben den Schneidebrettern.

Spülbereich: Die Haubenspülmaschine war im Innenraum verunreinigt. Der Fußboden unterhalb der Spüle war stark mit Mäusekot verschmutzt. Die Spülbrause war verunreinigt und verkalkt.

Lagerraum: Es wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot, Mäuseurin) vorgefunden: Der Fußboden war im gesamten Lagerbereich mit Mäusekot stark verunreinigt, insbesondere in den Eckbereichen und unterhalb der Einrichtungsgegenstände. Der Innenraum des Schaltschrankes und mehrere Regalflächen, auf denen Lebensmittel gelagert wurden, waren mit Mäusekot verunreinigt. In einem Behälter, in dem Speisezwiebeln gelagert wurden, sowie auf schwarzen Tellern in einer grünen Kiste befand sich Mäusekot. Hinter der Tiefkühltruhe lag eine tote, nach Verwesung riechende Maus. Der Servierwagen, auf denen GN-Schalen standen, war ebenfalls mit Mäusekot verunreinigt. Das Brot in einem Beutel war durch Mäuse angefressen; der Beutel wies seitlich Spuren von Nagerfraß auf. Die Eiswürfelmaschine war außerdem im Innenraum mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. Ein Kühlschrank war im Innenraum verschmutzt, ein weiterer KBS-Kühlschrank war im Innenraum verunreinigt und vereist.

Lagerraum/Bierkühlung: Es wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot, Mäuseurin) vorgefunden: Der Fußboden war in den Eckebereichen mit Mäusekot verunreinigt. Auf den Regalflächen befand sich Mäusekot. Auf verpackten Lebensmitteln wurde ebenso Mäusekot festgestellt. Die Käsereibe war außerdem verunreinigt und die Türdichtungen der Bierkühlung waren schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der Betriebsstätte und aller Einrichtungsgegenstände angeordnet. Zudem wurde eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet. Das Herstellen, Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln wurde der Betreiberin aufgrund der gravierenden Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 13.03.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 25.04.2024

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